Hallo Zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, welcher seit 06/2024 zu 100% in Kurzarbeit ist. Im November hat Datev mir für die Krankenkasse eine Rückrechnung erstellt und somit ergibt sich ein Minusbeitragsnachweis.
Leider bin ich mir unsicher, ob dies so korrekt ist, denn die Krankenkasse fragt hier nach der Begründung, da es keine Beitragsfreien Zeiten gibt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
In den Auswertungen 40 und 48 sind die Korrekturen nicht nachvollziehbar?
Super, vielen lieben Dank für den Hinweis.
Ich verstehe nur nicht, warum es rückwirkend korrigiert wurde.
VG
Wenn Sie nicht genauer schreiben, was geändert wurde, kann es auch keiner hier erraten. Welche KK ist es, was (KV/RV/AV/PV/Umlagen?) wurde geändert? wurde ein anderes Brutto als bisher angesetzt? ...?
Es ist die Audi BKK und am Gehalt hat sich seit Kug Beginn nichts geändert. Auf das Kurzarbeitergeld zahlt er doch keine SV Beiträge? Und das Einzige,was wir rückwirkend jeden Monat ändern, ist Kug Zuschuss da es leider bei Gehaltsempfänger nur rückwirkend gezahlt werden kann, da wir vor Ende des tatsächlichen Monates abrechnen
In dem Fall sollte sich das jemand mit den tatsächlichen Werten anschauen, also jemand von der Datev.
Alles klar, vielen Dank.