Hallo,
ich habe das Problem, das ich unsere Österr.Mitarbeiter - Grenzgänger- nicht mit Kug abrechnen kann.
das Programm bringt eine Fehlermeldung, das die Angaben zur Steuerklasse/Leistungssatz fehlen.
Grenzgänger sind aber über die Steuer - Besonderheiten - so geschlüsselt, das sie in Deutschland steuerbefreit sind.
Datev meinte ich soll mich an die Agentur für Arbeit wenden wegen der Schlüsselung. Die können auch nicht weiterhelfen.
Hat jemand dasselbe Problem oder gehabt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wo werden sie SV -Beiträge bezahlt und abgeführt ?
Deutschland- Österreich ?
Mit Österreich habe ich das Problem nicht, mit Liechtenstein bzw. Schweiz schon. In alle Regel ist es dort so dass die SV Pflciht im Beschäftigungsstaat liegt. Damit kein KUG hier in D , wenn dann KUG in Österreich und dann muss das mit den Österr. Behörden geklärt werden.
Hallo Ines1,
wenn die SV-Pflicht in Deutschland gegeben ist dann:
unter den Personaldaten können Sie im Reiter "Kurzarbeit"
entsprechende "Anpassungen" für die Steuerklasse und den Leistungssatz vornehmen.
Wahrscheinlich meinte DATEV, Sie sollten mit der BA abstimmen, welche "Steuerklasse für Kug"
sie eintragen sollen. Zur Not würde ich hier mit der "Klasse I und IV" arbeiten.
Für den "abweichenden Leistungssatz" müssten Sie dann nur noch wissen, ob der Mitarbeiter Kinder hat.
Danach sollte auch KUG für den Grenzgänger berechnet werden.
Gruß
aber wird dann keine Steuer bertechnet.
die SV Beiträge werde in Deutschland abgeführt, deshalb bekommt er auch von uns Kug. In Österreich wäre für ihn von Vorteil, die bekommen nämlich mehr.🤔
Nein, keine Sorge.
Diese Eingaben erzeugen keinen Lohnsteuer-Abzug sondern dienen lediglich der Ermittlung des Leistungssatzes.
Vielen Dank😄 Ein Problem weniger
Bitte schön 😀