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Kug automatische Aufstockung auf tarifl. Sollarbeitsstunden

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letzte Antwort am 12.05.2020 10:02:26 von Scholz-A
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findus
Aufsteiger
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Guten Morgen!

 

Ein Betrieb hat im April 173 Sollstunden. Einem AN werden nur 171 Std. bezahlt.

Bei der Brutto-/Ist-Berechnung stockt das Programm autom. +2 Std. bei den Sollarbeitsstunden als auch bei dem Bruttoistentgelt auf.

 

Bei den Sollstunden macht es für mich Sinn. Aber auch Aufstockung beim Bruttoistentgelt?

 

Bin für jede Anregung dankbar.

björn
Experte
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Hier müssen wir erstmal wissen, warum der AN nur 171 Stunden bekommt und warum die 2 Stunden fehlen?

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Moin,

 

die 2 Stunden werden abgezogen, weil der AN (Monteur) diese Zeit im Monat für Fahrtätgkeit verwendet.

Diese Stunden werden abgezogen. Wir sollen es jedenfalls so abrechnen.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 8
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Rein rechtlich sehe ich diesen Abzug kritisch, da ich der Meinung bin, dass diese Zeiten auch zur Arbeitszeit zählen wenn diese beruflich veranlasst sind.

 

Aber in diesem Fall ist es aus meiner Sicht korrekt, dass die Stunden fiktiv berücksichtigt werden.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 8
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Ich habe den gleichen Fall (Problem?)! Bei uns werden z.B. 2 Stunden für Rauchpausen abgezogen. Wenn die monatliche Arbeitszeit im April bei 176 Stunden lag, ich die 2 Stunden Rauchpausen gekürzt habe und der Mitarbeiter dadurch nur auf 174 Stunden kommt, werden die 2 Stunden als "autom. Aufstockung auf tarifliche Sollstunden" sowohl im Soll Bruttoentgelt, als auch im Ist Bruttoentgelt berücksichtigt. Da für die Kug Berechnung sowohl die monatliche Arbeitszeit (im April z. B. 176 Stunden) und die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche bei Vollzeitmitarbeitern) in den Mandantendaten hinterlegt sein muss (lt. DATEV Dok. 1008704 und 1035533), ist die Sache mit der "autom. Aufstockung auf tarifliche Sollstunden" ja kaum zu umgehen?

 

Bei Teilzeitkräften habe ich z. B. 132 Stunden als monatliche Arbeitszeit und 30 Stunden (5 Tage x 6 Stunden) wöchentliche Arbeitszeit in den Personalstammdaten hinterlegt. Wenn ich hier z. B. die 2 Stunden für Rauchpausen kürze und der Mitarbeiter nur auf 130 Stunden kommt, werden die 2 Stunden als "autom Aufstockung auf tarifliche Sollstunden" berücksichtigt.

 

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Arbeitszeiten für die Teilzeitkräfte in den Personalstammdaten angepasst werden (wenn von den Mandantendaten abweichend).

 

Kann die DATEV das mit der  "autom Aufstockung auf tarifliche Sollstunden" so bestätigen? Oder wie muss man hier vorgehen?

 

Vielen Dank.

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Scholz-A
Beginner
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Sind denn die tariflichen Sollstunden mit 176 Stunden korrekt, wenn zwei Stunden abgezogen werden? Müssten es denn dann nicht eigentlich nur 174 Sollstunden sein?

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Gelöschter Nutzer
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Ich gehe davon aus, dass die 176 Stunden korrekt sind, da die zwei Stunden ja "nur" wegen einer Rauchpause abgegzogen wurden (so wie die Fahrtzeit bei dem Kollegen, siehe oben). Es ändert sich ja nicht die monatliche Arbeitszeit.

 

Evtl. kann die DATEV ja mehr dazu sagen!?

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Scholz-A
Beginner
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Sobald in den Monatlichen Arbeitszeiten tarifliche Sollarbeitsstunden hinterlegt sind (egal ob in den Mandantendaten oder in den Personaldaten) werden diese als zu bezahlende Stunden herangezogen. Sofern Sie die um zwei Stunden gekürzten Arbeitsstunden als Kurzarbeitsstunden erfassen, fehlen DATEV natürlich zwei Sollarbeitsstunden und werden als "nicht Kurzarbeitsstunden" gewertet, die natürlich dann auch vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, folglich im Ist-Entgelt enthalten.

 

Eine Lösung besteht aus meiner Sicht nur darin, dass die tariflichen Arbeitsstunden nach unten korrigiert wird, da die zwei Stunden ja offensichtlich nicht bezahlt werden sollen, oder die KUG-Stunden werden mit 176 Stunden erfasst um eine Kurzarbeit 0 zu erreichen.

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letzte Antwort am 12.05.2020 10:02:26 von Scholz-A
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