Hallo zusammen,
ich habe über den Kalender bei Gehaltsempfängern ab dem 16.03.20 KU eingegeben. Es wurden automatisch die richtigen Stunden für Kug angegeben.
Bei den Stundenlöhnern habe ich die tatsächlich gearbeiteten Stunden bis zum 15.03.20 und danach die KU mit der jeweils vereinbarten Arbeitszeit erfasst. In meinem Beispiel sind 61 Stunden regulär gearbeitet worden und 55 Ausfallstunden erfasst worden (Arbeitszeit Di-Sa je 5 Stunden).
In der Probeabrechnungen werden mir 44 Ausfallstunden Kug angegeben.
Ist das korrekt, dass die tatsächliche Arbeitszeit auf die Sollstunden (21 Tage x 5 Stunden/Tag) angerechnet wird?
Muss ich dann bei den Gehaltsempfängern auch die tatsächliche Arbeitszeit für die Zeit bis zum 15.03.20 erfassen?
Für eine kurze Info bin ich dankbar.
Gruß U. Bernzen
Hallo U. Bernzen,
die Abrechnung von Kurzarbeitergeld ist abhängig von der Standardentlohnung. Prüfen Sie bitte die hinterlegte Standardentlohnung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte "Organisationseinheiten".
Voraussetzung für die Berechnung des Kurzarbeitergelds ist die Eingabe im Kalender des jeweiligen Mitarbeiters. Die Anzahl der ausgefallenen Stunden hinterlegen Sie mit dem Ausfallschlüssel KU/ Kurzarbeit (Kug). Dadurch wird das Kurzarbeitergeld automatisch mit der Lohnart 5000 steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet.
Bei Gehaltsempfängern werden die verbleibenden Stunden automatisch mit den Sollstunden gefüllt und das Gehalt wird gekürzt. Bei Stundenlohnempfängern haben Sie die Möglichkeit mit der entsprechenden Lohnart die gearbeiteten Stunden im Kalender oder der Monatserfassung zu hinterlegen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren aktuellen Info-Dokumenten zum Thema Kug:
5303312 - Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
1008728 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
1008688 - Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke