abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kug - Lodas rechnet VBL-Beitrag in Soll-/Ist-Entgelt unterschiedlich

4
letzte Antwort am 07.04.2020 12:10:55 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1042 Mal angesehen

Liebe Community,

 

mit diesem Beitrag möchte ich herausfinden, ab andere eine ähnliche Erkenntnis haben und ob es einen Workaround gibt, auf den ich noch nicht gekommen bin.

 

Ich rechne einen AG ab, der sich wie öffentlicher Dienst verhält: Es werden AG-Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (VBL Karlsruhe) geleistet. Diese sind zuerst steuerfrei,  wobei ein Teil steuerfrei, aber SV-pflichtig ist (Beispiel aus Vollabrechnung April):

 

Community1.JPG

Wie man sieht, kann (Stamm-)LA 986 1 x SV-frei sein und 1 x pflichtig; das scheint mir für Kug ein Problem zu sein. Nach der KUG-Schlüsselung dieser LA erhalte ich einen Fehler im Hinweisprotokoll, weil sie im Stamm als SV-frei steht; dass es einen SV-pflichtigen "Wurm" in dieser LA gibt (Vollabrechnung 122,62, Kug-Abr. 43,29), wird nicht berücksichtigt:

 

Community2.JPG

 

Hier entsteht m.E. eine Schieflage, von der ich nicht glaube, dass sie durch Gesetz, Kug-Vorgaben seitens der BA o.ä. gewollt ist:

Dem AN wird beim Istentgelt ein LA 986-Bonus von 43,29 € angerechnet, ohne dass dem im Sollentgelt der (Vollabrechnungs-)Malus 122,62 gegenübergestellt wird.
Das Kurzarbeitergeld ist m.E. um 43,29 € zu niedrig.

 

Sieht das noch jemand so oder hat einen entsprechenden Personenkreis abzurechnen?

Gibt es eine passende Einstellung irgendwo im Mandantenstamm?

Lösungsmöglichkeiten - rein rechnerisch würden klappen:

- SV-Brutto Vollabrechnung = Sollentgelt im Personalstamm

- Stamm-LA 411 (Erhöhung Sollentgelt) 122,62 (geht auch dauerhaft über "Entlohnung", wackelt dann aber mglw. bei Ausfallzeiten)

(- evtl. sogar LA 412 - Korrektur Istentgelt)

 

Die letztgenannten Möglichkeiten drehen sich um die Frage, ob ein (nicht auszahlungswirksamer und nur mittelbar Kug-gekürzter) SV-pflichtiger Anteil überhaupt in Sollentgelt gehört (den BA-Buchstaben nach würde ich sagen: Ja).

 

Lasst euch auch von solchen Fragen nicht unterkriegen 🙂

 

Grüße

Tom

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
992 Mal angesehen

Hallo Tom,


alle Lohnarten, mit denen sozialversicherungsrechtlich laufende Bezüge abgerechnet werden, müssen für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend geschlüsselt werden. Dazu gehört auch die Stammlohnart 986.

Damit die Kurzarbeitergeldabrechnung korrekt durchgeführt werden kann, schlüsseln Sie bitte in der Lohnart 896 in der Karteikarte Kug auf Soll-Entgelt (nur Betrag). Das Programm rechnet nur den sv-pflichtigen Anteil ins Sollentgelt. Somit ist die „Schieflage“ zwischen Soll- und Ist-Entgelt wieder im Gleichgewicht.


Informationen zur Schlüsselung hierzu finden Sie in der Dok.Nr. 1008704 - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 5
967 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis!

 

Ich kann das nicht bestätigen, es mag aber auch ein Verständnisproblem sein.

 

Tatsächlich wird die LA 986 mit ins Sollentgelt genommen, aber nicht in Höhe einer Vollabrechnung, sondern nur mit dem (verminderten) Betrag, der sich lt. Kug-Abrechnung ergibt: Es wird ein Nullsummenspiel aufgemacht (was ja vielleicht richtig ist), so dass im Ergebnis der SV-Anteil einfach nicht Kug-wirksam wird:

Community4.JPG

Im vorgenannten Fall enthält eine Vollabrechnung SV-pflichtige Anteile von 174,61 (LA 711, die im Soll-Ist nicht auftaucht, mit 132,46 € und LA 986 mit 42,15€).

 

Ich bin mit meiner bis dato jungfräulichen Kug-Erfahrung vorläufig zu der Überzeugung gelangt, dass das Sollentgelt dem SV-Brutto einer Vollabrechnung entsprechen  m u s s; das wäre mit der o.g. Berechnungsweise nicht gegeben.
Vielleicht sind aber diese (nicht auszahlungs-/gesamtbruttowirksamen) SV-Anteile per se aus dem Sollentgelt herauszuhalten, weil sie nicht - auf Kug heruntergerechnet - ausgezahlt gehören?

Ich wäre für eine Erhellung sehr dankbar!

 

Viele Grüße

Tom

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
919 Mal angesehen

Hallo Tom,


rechtlich können wir Sie dabei leider nicht unterstützen. Wenden Sie sich zur abschließenden Klärung bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 5
852 Mal angesehen

Vielen Dank an alle!

Wg. knapper Zeit bis zur 1. Kug-Abrechnung habe ich (evtl. vorerst) entschieden, mich an die Lösung von Frau Frohmeyer zu halten: Die von mir eingangs beklagte "Schieflage" wird damit beseitigt, das ist schon mal klar und gut so.

 

Auf keinerlei Steuer-/SV-/Kug-Vorschriften basierend: Ich halte es inzwischen für ziemlich unwahrscheinlich, dass eine (durch Kug nur mittelbar verursachte) Verminderung der VBL-Umlage (bzw. nur des SV-pflichtigen Anteils darin) einen Grund darstellt, über Kug ausgeglichen zu werden (indem man den verlustigen SV-pflichtigen Anteil dem Soll-Entgelt hinzufügt).

Was soll das für eine Auszahlung sein: Ausgleich der zukünftigen, leicht verminderten VBL-Rente bereits heute durch Auszahlung mit Kurzarbeitergeld?

 

Ausgezahlten Blödsinn dann beim A-Amt abrechnen wäre ein weiterer Bauchschmerz.

 

Eine Regel "Sollentgelt entspricht immer dem SV-pflichtigen Brutto bei Vollarbeit" wäre außerordentlich entspannend, scheint mir im vorliegenden Fall aber nicht zuzutreffen.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 07.04.2020 12:10:55 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage