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Kug, Feiertage, Urlaub, Aufstockung 100% Netto

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letzte Antwort am 19.05.2020 17:00:55 von Uwe_Lutz
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Alessandra
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
321 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bitte klärt mich auf wenn ich vollkommen falsch liege:

 

Alles Gehaltsempfänger

Gerechnet wird mit den tatsächlichen Monatsstunden - sprich im Mai 168 Stunden bei einer 40 Stunden Woche

 

Bsp:

Gehaltsempfänger

40 Std/Woche

Monatliche Arbeitszeit Mai 168 Stunden

Arbeitszeitreduzierung auf 80%

Urlaubsstunden 40 (5 Tage)

Feiertagsstunden 12,6 (2 Tage á 6,4 Stunden - reduzierte Arbeitszeit) - sollen in Höhe von Kug gezahlt werden

 

 

- Urlaubsstunden wurden von der monatlichen Arbeitszeit abgezogen ("Für die Dauer des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt in ungekürztem Umfang" Quelle: Haufe)

- restlichen Ausfallstunden wurden mit der LA 410 erfasst - ohne Feiertagsstunden

- Feiertagsstunden wurden mit der LA 415 erfasst

- für die Aufstockung auf 100% des Netto habe ich die Differenz zwischen Netto ohne Kug und Netto mit Kug ermittelt und mit der LA 230 auf das Brutto hochgerechnet, um den Brutto Betrag dann mit der LA 415 einzugeben.

 

Komischerweise bekomme ich trotzdem ein paar Cent oder Euro Differenz, welche ich ohne die Eingabe der Feiertage allerdings nicht habe.

 

Wo ist mein Denkfehler?

 

Vielen Dank im Voraus

Alessandra
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
301 Mal angesehen

Über die DATEV Hotline konnte ich bereits herausfinden, dass wegen der Eingabe der Feiertage ein weiterer Zwischenschritt in der Berechnung nötig ist. Weiter konnte sie mir aber nicht helfen.

 

Hat jemand bereits Erfahrung damit?

 

VG

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
289 Mal angesehen

Moin,

 

bei der Hochrechnung des Nettoentgelts werden die Beträge, die über Bewegungsdaten erfasst werden, nicht mit berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die Feiertags-KUG-Stunden nicht mit in die Hochrechnung des Zuschusses einfließen.

 

Um dies zu korrigieren, müssen Sie den Differenzbetrag, den Sie nach der ersten Berechnung erhalten, dem bisherigen Nettozuschuss hinzurechnen. Und dies müssen Sie ggf. mehrfach machen, bis Sie das gewünschte Ergebnis erzielen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz 

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letzte Antwort am 19.05.2020 17:00:55 von Uwe_Lutz
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