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KuG und Krank bei Teilausfall

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letzte Antwort am 23.04.2020 11:47:33 von eileenfiedler
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eileenfiedler
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe jetzt schon ein bisschen gestöbert, aber leider keine richtige Antwort auf meine Frage gefunden....

 

Gehaltsempfänger arbeitet eigentlich 8h/tgl. Durch Einführung von KuG fallen nun tgl. zwischen 0 und 4 Stunden aus (das ist jeden Tag unterschiedlich)

 

Nun war dieser Mitarbeiter einen Tag krank.

Muss ich nun schauen, wie viel er durchschnittlich tatsächlich arbeitet? Das wäre dann ganz normal Entgeltfortzahlung (Im Schnitt 6 Stunden) und der Rest (2 Stunden) erfasse ich dann mit Ausfallschlüssel WK und LA 410

 

Das gleiche beim Feiertag... hier erfasse ich dann beim Gehaltsempfänger nur die 2 Stunden mit der 414?

 

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich meine...

Vielen Dank schon mal und beste Grüße

Eileen Fiedler

coester
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Fiedler,

 

fast richtig....

 

- Die Entgeltfortzahlung 2 Stunden erfassen Sie mit der LA 413

- Die 6 Normal-Stunden Feiertag müssen Sie auch erfassen, oder ist im Arbeitsvertrag was anderes geregelt ?

 

Ansonsten : 👍

 

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eileenfiedler
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

Wegen dem Feiertag: das ist Gehalt. Ich dachte, ich muss nur das erfassen, was ausgefallen ist!?

 

 Und wegen dem Krank:  Der Mitarbeiter ist erst jetzt im Gewährungszeitraum krank geworden, deshalb hätte ich die 410 genommen, laut Datev-Dok. 5303311

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
347 Mal angesehen

Feiertag: Wenn Sie nicht jeden Tag über das Kalendarium erfassen und die Soll-Zeit richtig gepflegt ist, sollten die 4 Stunden korrekt abgerechnet werden.

 

Krankheit: 410 ist doch ok ! Sorry...

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eileenfiedler
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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ok, danke. Ich rechne es jetzt mal so ab.

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letzte Antwort am 23.04.2020 11:47:33 von eileenfiedler
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