Die Berufsschule für unseren Azubi findet nicht wöchentlich sondern in Blöcken a 4 Wochen statt. Hat man für die Fehlzeiten, die auf die Zeit in der Berufsschule fallen, einen AAG Erstattungsanspruch ?
Hallo,
der Azubi erhält doch für die Berufsschulzeit auch seine Ausbildungsvergütung, also gibt es auch die Lohnfortzahlungserstattung für den Arbeitgeber.
Beste Grüße Silke
genauso ist es. 😊