Hallo Zusammen,
aktuell habe ich eine Mitarbeiterin die während des Gewährungszeitraums KUG arbeitsunfähig erkrankt. Sie wäre in KUG eingeteilt gewesen. Die Lohnfortzahlung bleibt weiterhin bestehen.
Hier kann ich eigentlich die Kurzarbeit mit der Stammlohnart 410, in Erfassungstabellen, ganz normal erfassen, da kein AAG Antrag erstellt werden muss oder?
In den Fehlzeiten ebenfalls normal das Fehlzeitensymbol "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung".
Wann muss das Fehlzeitensymbol "KUG/S-Kug Krank" sowie die Stammlohnart 403 verwendet werden ?? Nur dann, wenn z.B. Krankengeldbezug eintritt?
Vorab vielen Dank für´s auf die Sprünge helfen 🙂
Viele Grüße
Nein Du bekommst Kug und nicht um.
Das zahlt die arge. Krank kug/skug.
Nicht krank Arbeitnehmer sondern kug.
Alles ist Lohnart 410.