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Krankheit und Kurzarbeit Gehaltsempfänger Wochenende Ausfallschlüssel

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letzte Antwort am 08.06.2021 16:42:32 von schlappi007
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schlappi007
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Hallo liebe Community,

 

vielleicht habe ich einen Denkfehler und Sie können mir weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

 

Kurzarbeit ab 01.05.21, Vollausfall

Krankheit ab 06.05. bis laufend.

Gehaltsempfänger

 

Ich gebe folgende Ausfallschlüssel im Kalender ein:

 

1. und 2.5. nichts beim Gehaltsempfänger, da Wochenende/Feiertag

3.-5.5. KU

ab 6.5. dann grundsätzlich WK und nun meine Frage, da alle Beispiele in den Dokumenten mit der Eingabe im Kalendarium immer nur kurze Krankheiten innerhalb der Arbeitswoche sind und nie über ein Wochenende gehen:

 

Was gebe ich am Wochenende ein?

 

Bei WK am Wochenende erfolgt - richtigerweise ja - keine Gewährung von Kurzarbeit, da keine Stunden ausfallen (Gehaltskürzung ja der der Formel wöchentliche Arbeitszeit x 13/3). Müsste man hier nicht K eingeben? Bei der Probeabrechnung werden die gleichen Werte abgerechnet. Also abrechnungstechnisch kein Unterschied. Der Unterschied liegt aber im U1-Erstattungsantrag. Für die Wochenenden erhält der Arbeitgeber nun die U1-Erstattung. Was ist richtig? Ich denke ja eigentlich, dass K richtig wäre. Wäre keine Kurzarbeit, dann würde man ja auch K am Wochenende eingeben. Auf der anderen Seite frage ich mich jedoch, ob überhaupt eine finanzielle Belastung des Arbeitsgebers für die Wochenenden vorliegt bei dieser Konstellation, die eine U1-Erstattung rechtfertigt. Somit tendiere ich doch eher zu WK. Eine Eingabe mit einem Krankheitsschlüssel muss ja erfolgen, damit ich den Krankheitszeitraum für die 42 Tage LFZ auch richtig erfasst habe. 

 

Und was mache ich an den beiden Feiertagen (13.5. Himmelfahrt und 24.5. Pfingstmontag)? Hier ist doch KF (krank am Feiertag) richtig, oder? Dann erfolgt eine U1-Erstattung für diese Tage. Das ist meines Erachtens ja auch richtig, da der Arbeitgeber diese Tage ja auch finanziell trägt (da keine Kürzung des Gehaltes für Kurzarbeit erfolgt).

 

Vielleicht habe ich einfach einen Knoten im Kopf, den mir jemand - oder die Datev- auflösen kann. Danke!

 

LF
Fortgeschrittener
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Also, wir tendieren zum Eintrag WK auch am Wochenende, der AN ist schließlich durchgehend krank und meiner Kenntnis nach trägt die Erstattung die Arbeitsagentur und nicht die Krankenkasse (da anscheinend die Krankheit nicht vor Gewährungszeitraum Kug begann, sonden während).

Für die Feiertage wäre meinem Verständnis nach KG der richtige Ausfallschlüssel.

Bei uns wird übrigens grundsätzlich mit der Umrechnungsformel nach tatsächlichen Tagen gerechnet.

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schlappi007
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Vielen Dank für die Antwort - ich tendiere auch dahin. 

Wie sehen es andere, würde mich interessieren?

 

Für den Feiertag kann ich KG nachvollziehen, mein Mandant möchte jedoch nicht auf KUG-Niveau kürzen, sondern voll zahlen, daher habe ich hier KF gewählt. Aber vom Ansatz her ist es ja das gleiche: bei beiden erfolgt eine Erstattung über die U1, nur vom anderen Niveau her.

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letzte Antwort am 08.06.2021 16:42:32 von schlappi007
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