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Krankheit und Kündigung im ersten Monat (Baugewerbe)

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letzte Antwort am 23.10.2025 07:20:53 von Matthias_Platz
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mkolesnyk2025
Beginner
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Hallo zusammen,

ich brauche Unterstützung bei einem Fall zur Lohnabrechnung im Baugewerbe:

  • Arbeitnehmer mit Stundenlohn startet unbefristet zum 01.10.

  • Probezeit: 6 Monate

  • Am 15.10. krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

  • Am 16.10. kommt er zur Arbeit, erhält eine schriftliche Kündigung zum 23.10.

  • Verlässt am 16.10. die Arbeit und meldet sich krank (AU bis 24.10, AU liegt nicht vor, ich warte auf eAU)

  • Arbeitsverhältnis endet zum 23.10.2025

Meine Fragen:

  1. Welche Lohnart und welcher Ausfallschlüssel sind in DATEV Lohn & Gehalt für die Abrechnung der Krankheits- und Kündigungszeit korrekt?

  2. Zu welchem Datum sollte das Arbeitsverhältnis im System beendet werden?

Danke für eure Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
63 Mal angesehen

Hallo,


wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt im Unternehmen aufgrund Krankheit ausfällt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Entgelt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen.


Wenn keine abweichende Regelung im Tarifvertrag vereinbart wurde, erhält der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums Krankengeld von der Krankenkasse.


Bei Stundenlohnempfängern kann für Anwesenheitstage z. B. der Ausfallschlüssel 1 - Zeitlohn mit der Lohnart 1000 und für die Krankheitstage ab dem 15.10.2025 bis zum Austritt der Ausfallschlüssel K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch hinterlegt werden.


Als Austrittsdatum ist der Tag zu schlüsseln an dem das Arbeitsverhältnis endet. In Ihrem Fall der 23.10.2025.


Weitere Informationen zum Thema können Sie unserem Dokument 1028719 EEL-Bescheinigung bei Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt für Stundenlohnempfänger erstellen entnehmen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.10.2025 07:20:53 von Matthias_Platz
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