Hallo,
ich habe eine Frage:
eine Mitarbeiterin befindet sich seit April 2020 in Kurzarbeit (sie arbeitet 30h/Woche -->während der Kurzarbeit nur 25h/Woche, 5h/Woche sind Kurzarbeit).
Nun war sie im Januar 3 Wochen krank (21.01.-12.02.21) und im April nochmal über drei Wochen zur Kur(12.04.-07.05.21). Wegen der selben Krankheit. Da sie jedoch zwischendurch die Krankenkasse gewechselt hatte, haben wir erst jetzt Bescheid bekommen, dass es ein und dieselbe Krankheit ist.
Demzufolge ist sie im Mai nochmal 7 Tage ins Krankengeld nachträglich gefallen.
Jetzt ist meine Frage wie ich das nachträglich am besten korrigieren kann.
Ab 01.05. würde sie nämlich ins Krankengeld fallen
Meine Idee:
Nachberechnung Standard. Den Wert vom Mai ins Minus setzen
und dann in die
Nachberechnung Kalendarium
und alle Werte pro Tag erfassen (ab dem 10.05.2021)
1.-07.05.2021 nicht erfassen, da sie da über die 6 Wochen geht und 08.+09.05.21 ist ja Wochenende.
LG Judith
Hallo Judith,
richtig. Errechnen Sie die anteiligen KUG Stunden, die für Mai angefallen sind und buchen Sie die Differenz zur Ursprungsbuchung der Stammlohnart 410 über Nachberechnung Standard mit Minus.
Eine Erfassung über Nachberechnung Kalendarium ist nicht nötig. Sie können die Buchung über Nachberechnung Standard erfassen.
Bei Stundenlohn ist zusätzlich die gebuchte tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu prüfen und ggf. zu korrigieren.