Hallo Zusammen,
könntet Ihr mir kurz auf die Sprünge helfen? Ich mache das erste Mal Baulohn und habe bei einem Mitarbeiter das Problem, dass Saison-KuG beantragt wird und er in der Zeit aber krank geworden ist. Nun meine Frage: ich kann ja nicht beides abrechnen, was hat denn Vorrang? Im Kalender habe ich nur den Ausfallschlüssel KU eingegeben für die komplette Zeit, auch für die Kranktage. Gebe ich den Schlüssel WK ein (Krank während KuG) wird kein KUG berechnet, aber auch keine Entgeltfortzahlung. Oder muss ich WK eingeben und die Krankheitszeit in der Monatserfassung mit 1650? Ich bin verwirrt weil ich überall lese, dass Arbeitnehmer, die während KuG krank werden, das KUG zusteht. Andererseits wären sie natürlich mit Entgeltfortzahlung besser gestellt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ein Mitarbeiter, der während Saison-Kug krank geworden ist, darf nicht besser gestellt werden als ein Mitarbeiter, der nicht krank ist.
Wenn der erkrankte Mitarbeiter Saison-Kug erhält, erfolgt die Abrechnung über die Bundesagentur.
Erfassen Sie daher im Kalender den Ausfallschlüssel "WA" für Saison-Kug und den Ausfallschlüssel "KW" für krank während Saison-Kug.
Die Lohnart 1650 wird nur gebucht, wenn der Mitarbeiter außerhalb von Saison-Kug erkrankt ist.