Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich muss den Monat 03/2021 abrechnen. Der Mandant hat jetzt nachträglich eine Krankmeldung eingereicht vom 12.01.-28.02.2021, d. h. der AN ist ab dem 23.02 im Krankengeldbezug. Im Monat 01 und 02 hatte dieser AN 100% Kurzarbeit welche über die Bewegungsdaten/Erfassungstabelle/Standard eingegeben wurde.
Wie und wo muss ich die Zeiten eingeben ?
Vielen Dank.
Hallo,
für die Zeit der Entgeltfortzahlung ist hier auch die Agentur für Abeit der Leistungsträger. Diese bezahlt Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Wenn Sie diese erfassen wollen, buchen Sie bitte die Stammlohnart 410 über die Tabelle Nachberechnung Standard im Minus aus und erfassen Sie die Ausfalltage unter Nachberechnung Kalendarium mit dem Ausfallschlüssel WK und der Stammlohnart 410 bis zum Tag vor dem Krankentagegeldbezug.
Eine genaue Anleitung finden Sie im Info-Dokument 5303311 ab Punkt 3.4.6 ff.
Das Krankentagegeld wird normal in den Fehlzeiten erfasst. Beachten Sie hierbei auch die erforderlichen Angaben zur Kurzarbeit im Register "Besonderheiten" innerhalb der Fehlzeit.