Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten bei dem die Auszubildende zum 04.07.2018 ihre Ausbildung mit mündlicher Prüfung beendet hat.
Zum 09.07.2018 (Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) hat sie bei eben diesem Mandanten dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis als kfm. Angestellte begonnen.
Vom 16.07.- 17.07.2018 bekam ich eine Krankmeldung.
Wie ist diese Krankmeldung zu behandeln? Muss hier das Kennzeichen K6 oder K gesetzt werden?
Vielen Dank im voraus und Grüße
LG
Hallo Frau Culum,
aus meiner Sicht handelt es sich hierbei nicht um ein neues Beschäftigungsverhältnis, sodass hier das Kennzeichen K greift Jedoch werden Sie wahrscheinlich keinen Erstattungsantrag erhalten, wenn Sie für die Mitarbeiterin eine neue Personalnummer angelegt haben da hier das Programm behauptet, dass die 4 Wochen noch nicht rum sind.
In diesem Fall müssten Sie die AAG-Meldung über sv.net erstellen. Ob es auch eine Variante aus DATEV heraus gibt weiß ich leider nicht.
Gruß
Hallo,
unter Personaldaten - Schnellerfassung - Beschäftigung kann ein Ersteintrittsdatum gesetzt werden, darunter befindet sich ein Feld "Ersteintritt für AAG und Brutto/Netto Formular nutzen".
Normalerweise sollte dann der AAG Antrag erstellt werden. Es kann aber sein, dass die Krankenkasse ihn ablehnt, da hilft meist ein kurzer Anruf bei denen.
Gruß aus Schleswig!