Hallo Kollegen
ist für die tatsächliche Erstattung des Stromverbrauchs bei Tanken eines Hybrid-Dienstfahrzeugs an einem dem Arbeitnehmer gehörenden privaten Stromanschlusses ein separater Zähler notwendig ?
Oder reicht die von modernen Fahrzeugen, zum Beispiel BMW, selbst bei jedem Tanken protokollierte monatliche Liste mit den getankten kwh , dem Tag des Tankens usw. aus ?
Müsste ich mal wissen , da mir gerade ein solcher Fall reingekommen ist.
Ich danke für Rückantworten.
VG Zolli
Hallo.
Vielleicht hilft Ihnen dieser Haufe-Artikel weiter (nachfolgend nur ein Auszug aus dem langen Artikel):
@Haufe schrieb am 05.01.2021
Privates Aufladen des Elektrodienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-)Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.
Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).
Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
Viele Grüße