Hallo liebe Community,
bei einem Mitarbeiter wurde trotz Nachweis der Elterneigenschaft der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Ich würde jetzt bis 2019 rückwirkend die Korrektur durchführen. Ist das so in Ordnung oder muss ich was beachten?
Klingt perfekt 🙂
Den Fall habe ich auch, aber da ich mich nur mit LuG auskenne (da hatte ich ein Feld mit Datum, welches ich nutzen konnte) weiss ich nun nicht, wie und wo ich das bei Lodas bewerkstelligen kann.
Ich bin Neuling bei Lodas. Kann mir einer helfen?
LG
Silke
@Silke22 schrieb:wie und wo ich das bei Lodas bewerkstelligen kann.
Bearbeitungsmonat ändern auf den Monat, ab dem dies gelten soll.
Unter Personaldaten | Schnellerfassung | Sozialversicherung | Angaben zur Pflegeversicherung den Haken setzen.
Danach sollte automatisch eine entsprechende Nachberechnung erfolgen.
Lieben Dank für die schnelle Antwort, aber ich kann nur bis 01/2020 zurück und müsste in 06/2019...
jetzt habe ich gerade gehört, dass Lodas nicht weiter zurück kann....
Hm....muss ich jetzt in svnet und es dort machen?
LG
Hallo,
ja, 2019 kann über LODAS nicht mehr korrigiert werden. Sie können nur das aktuelle Jahr und das Vorjahr bearbeiten.
Für die Korrektur aus 2019 können Sie sv.net verwenden.