Hallo,
ich brauche möglichst schnell eine Hilfe.
Ich muss in 01/2023 eine Abrechnung aus 01/2022 mit Quarantänefall und Nettolohn korrigieren. Mit dem Entstehungsprinzip werden im Januar 2023 22,25 € weniger an Lohnsteuer einbehalten. Damit ich auf die richtigen Abzüge komme, muss ich mit dem Zuflußprinzip abrechnen. Der funktioniert aber wegen der Nettolohnart im Korrekturmonat nicht.
Kann mir jemand helfen, wie ich hier die Abrechnung durchführen soll.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Sie müssen den Bruttobetrag aus dem Nettolohnergebnis mit einer Bruttolohnart verarbeiten.
das habe ich gemacht. Die Abrechnung wird auch erstellt, die SV-Beiträge werden auch in der Höhe einbehalten, in der sie in dem Korrekturmonat gespart wurden. Nur die im Korrekturmonat gesparte Lohnsteuer wird nicht einbehalten. An die Mitarbeiterin ist genau der Betrag der eingesparten Lohnsteuer auszuzahlen. Was eigentlich falsch ist.