Hallo liebe Community,
ich mache seit Januar die Lohnabrechnung im Unternehmen selbst mit Lodas.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei einem Mitarbeiter seit 10 Jahren der Tätigkeitsschlüssel falsch eingepflegt ist.
Ich habe nun die richtige Schlüsselung hinterlegt.
Muss ich eine Korrektur für die letzten 10 Jahre machen?
Wir mache ich das?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Moin,
ist nicht notwendig den Tätigkeitsschlüssel rückwirkend zu ändern.. ich kann mich an keine Szenario erinnern, wo ich den - außer für statistische Zwecke - je gebraucht habe.
Gruß
Flitze
Hallo,
der Tätigkeitsschlüssel muss auf DEÜV-Meldungen enthalten sein. Wenn Sie diesen rückwirkend korrigieren, kann es zu Korrekturen von DEÜV Meldungen kommen.
Eine Nachberechnung ist systembedingt nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr möglich. Weitere Informationen zu Nachberechnungen finden Sie im Dokument 1070821 - Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) .
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
es ist nicht nur die Statistik die den Tätigkeitsschlüssel nutzt. Die Krankenkassen nutzen diesen auch für Anforderungsprofile für die Beauftragung des MD für Begutachtungen zur Überprüfung von AU.
In einem mir bekannten Fall ist bei einer Betriebsschließung der Vorsitzende des BR wie auch sehr viele der Beschäftigten, in eine im Sozialplan ausgehandelnde Transfergesellschaft übergegangen. Der Vorsitzende ist dann über die maximale Dauer der Transfergesellschaft AU geworden. Der MD der Krankenkassen hat diesen ehemaligen BRV nach dem Tätigkeitsschlüssel des innerbetrieblichen Wahlamts 71234 begutachtet und nicht nach der eigentlichen Tätigkeit nach AV 52122.
Er hat jetzt ca. 300 € weniger ALG als Krk-Geld für seine Tätigkeit die höhere körperliche Anforderungen voraussetzt als die Tätigkeit des innerbetrieblichen Wahlamtes.
Beste Grüße