Hallo zusammen,
habe versehentlich bei einer Mitarbeiterin einer Mandantin in 2023 Fahrtkostenzuschuss als Fahrten Wohnung-Arbeit abgerechnet und pauschal besteuert. Diese tauchen nun auf der LStB 2023 auf. Leider sind diese Fahrten Reisekosten gewesen.
Habe also mit Abrechnung 01/2024 die betreffenden Monate als NB korrigiert. (Entsprechende Lohnart mit Negativbetrag in Bewegungsdaten erfasst)
Habe nur leider keine neue LStB bekommen. Wo liegt mein Fehler und wie kann ich ihn beheben?
Danke für eure Hilfe.
Gruß André
@a_dornfeld schrieb:
Habe also mit Abrechnung 01/2024 die betreffenden Monate als NB korrigiert. (Entsprechende Lohnart mit Negativbetrag in Bewegungsdaten erfasst)
Habe nur leider keine neue LStB bekommen. Wo liegt mein Fehler und wie kann ich ihn beheben?
Sie haben die Abrechnung nicht auf Entstehungsprinzip umgeschlüsselt. Dies ist jetzt nur über eine Wiederabrechnung 01/2024 mit korrigierter NB 12/2023 und Entstehungsprinzip möglich.
Hallo Herr Lutz,
bedeutet ich stelle im Januar 2024 bei der Mitarbeiterin auf "Entstehungsprinzip" mach eine Wiederabrechnung für sie und bekomme somit die Bescheinigung, korrekt?
Gruß Andre
Das ist korrekt - und möglichst vorab noch mal als Probeabrechnung testen (auch wenn Sie die LStB dort nicht sehen). Aber so kann man zumindest die aufgelaufenen Daten in der Abrechnung prüfen.
Perfekt. Habe ich getan. Vielen Dank für die rasche Antwort. Wünsche ein schönes Wochenende.
Gruß Andre