Guten Morgen,
folgender Fall. Mitarbeiter ist zum 30.10.22 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Mitarbeiter hatte Lohnklage eingereicht. Vor dem Arbeitsgericht, wurde ein Vergleich geschlossen. Es ist noch Restlohn und eine Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Wie werden diese Bestandteile korrekt abgerechnet, dass Lohnsteuer und SV-Beiträge korrekt abgeführt werden?
Soweit ich weiß, darf die Lohnsteuerbescheinigung aus 2022 nicht mehr korrigiert werden. Wie sieht es mit den SV-Beiträge aus?
Hallo,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu den zuständigen Behörden auf, um abzustimmen, wie die Zahlungen verbeitragt werden müssen.
Grundsätzlich ist es über das Programm möglich, dass SV-Beiträge für das Vorjahr nachberechnet werden. DEÜV-Meldungen aus dem Vorjahr würden über LODAS automatisch korrigiert werden.