Hallo Zusammen,
die Bundesagentur für Arbeit rief an, ich solle die Bezugsmonate der Mitarbeiter bei meinem Mandanten um 1 zurücksetzen, da der Januar diesen Jahres nicht gewährt wurde aufgrund einer verspäteten Antragsstellung. Wir haben den Mandanten im Januar zwar übernommen, für den Lohn Januar war aber der Vorberater noch zuständig und hat die Antragsstellung versäumt. Der Mandant hat im letzten Jahr (März und April meine ich) bereits KuG beantragt und dann wieder ab Januar. Für mich begann die Abrechnung ab Februar 2021. Ab Februar 2021 bis einschließlich Mai 2021 wurde Kurzarbeitergeld beantragt und auch bewilligt. Ab Juni war kein KuG mehr nötig. Meine Frage ist nun, was genau will die BfA geändert haben? Ich habe mal einen Screenshot mit angehängt, es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, welche Zahl ich da nun ändern muss 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich glaube die meinen die Berechnung der Monate. Ab dem 4. Bezugsmonat gibt es höheres Kurzarbeitergeld. Dadurch das der Januar 2021 al Bezugsmonat weg fällt, ist der Februar erst der dritte Bezugsmonat. Also sind hier noch 60 bzw. 67% KUG erstattungsfähig.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, danke erst einmal. Ja, das habe ich verstanden. Ich weiß nur nicht, wie ich das in Lohn und Gehalt ändere ☹️
Ich habe ja in der Eingabemaske nur Beginn/Ende Bezugszeitraum und Berücksichtigung erhöhter Leistungssatz. Da steht bei mir ab 04/2021. Müsste ich das dann auf 05/2021 setzen? Wäre das korrekt?
Hat der Vorberater auch über LuG abgerechnet?
Der Januar 2021 müsste ja korrigiert werden.
Ab April 2021 dürfte die Änderung funktionieren.
Nur in Februar 2021 und März 2021 nicht. Leider habe ich nicht in Erinnerung, was passiert, wenn man ein LuG Mandat übernimmt, meist habe ich Lodas.
Man kann in den Lohnkontovortragswerten in der Mappe SV-KUG/Saison-HUG.. die Anzahl der KUG-Monate erfassen. Das wären dann 2 statt 3 Monate.
Der Vorberater hatte Lodas.
Der Januar ist gelaufen. Bei mir im Lohnprogramm fangen die Abrechnungen erst ab 02/2021 an. Das mit dem KuG für Januar war auch schon im Widerspruchsverfahren und wurde entsprechend abgelehnt, weil ich erst im Februar den Antrag nochmal versucht hatte zu erstellen. Dann versuche ich das mal mit den Vortragswerten.
Vielen Dank!
Wurde denn das Kurzarbeitergeld für Januar "zurück gedreht"? Die Werte für Januar sind, wenn kein KUG, sv-pflichtig und lohnsteuerpflichtig.
Ggf. müssen Sie noch die Lohnkontovortragswerte dann für Januar 2021 manuell korrigieren.
Nein, bisher habe ich für Januar nichts gemacht, d.h. der Lohn wurde mit KuG ausgezahlt, nur der Mandant hat keine Erstattung bekommen. Das Verfahren hat sich sehr lange hin gezogen und wenn ich es richtig in Erinnerung habe wollte unser Mandant noch zum Anwalt deswegen. Daher werde ich jetzt erst mal nur die Bezugsmonate korrigieren, da sonst lt. BfA das Mai-KuG nicht erstattet wird.
Wenn endgültig keine Erstattung erfolgt, ist das ausgezahlte Kurzarbeitergeld steuer- und sv-pflichtig. Das müsste dann meiner Ansicht nach im Januar 2021 über Lodas korrigiert werden. In LuG müssten Sie dann die Vortragswerte ändern.
ok, besten Dank 😊