Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Bei der (meiner ersten) KUG Abrechnung im Januar habe ich falsche KUG Stunden eingetragen.
Der Mitarbeiter ist dann ausgeschieden und einen Monat später wieder eingetreten.
Also Februar raus und März wieder ein (ja, das ist bei uns leider nicht unüblich).
Jetzt meckert das System natürlich, das Bezüge für dem letzten Eintritt nicht zulässig sind.
Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?
Ändern der Beschäftigungszeiträume?
Geht das im Nachhinein? - Aber gibt das nicht auch gehuddel mit den Lohnsteuerbescheinigungen und SV Meldungen?
Über Hilfe würde ich mich freuen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Wiedereintritt sollte in solchen Fällen auf einer neuen Perso.-Nr. erfolgen. Dann können sie auf der alten PN (letzten Abr.-Monat hochsetzen) die notwendigen Kug-Korrekturen für den Januar durchführen.
Ob Sie das noch relativ einfach hinbekommen, also 2. Eintritt auf der alten PN löschen, bitte einmal prüfen.: Mitarbeiter löschen, nachdem Meldungen, Abrechnung und ggf. Monatsabschluss ... - DATEV Hilfe-Center
Hallo - habe das gleiche Problem und grundsätzlich funktioniert das Vorgehen (Datev Dokument 1024957). Allerdings werden die Bewegungsdaten des neuen (zuvor gelöschten) Beschäftigungszeitraums nicht auf die neue PN kopiert. Gibt es hierzu eine Idee? Oder müssen die z.B. Krankheitszeiten manuell erfasst werden?
@MWeck1 schrieb:.....Oder müssen die z.B. Krankheitszeiten manuell erfasst werden?
Korrekt. Bewegungsdaten halt.