Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem. Wir übernehmen einen Mandanten ab Monat x. (noch keine Abrechnung erstellt)
Nun ist aufgefallen, dass ein Mitarbeiter noch keine Abrechnungen erhalten hat, aber schon länger beschäftigt ist(lange vor Monat x der Übernahme) . Gibt es eine Möglichkeit, das wir das ganze nachholen ohne das es die Beitragsnachweise, Meldungen usw., die über den Vorberater (Fremdsystem) schon gesendet wurden zerschießt?
Vielen Dank vorab.
Guten Morgen,
sofern der Mandantenübertrag gelaufen ist zwischen den beiden Kanzleien sollten die Unterlagen in den Auswertungen zu finden sein.
Das ausdrucken einer Abrechnung stößt keine neuen Meldungen an.
Lediglich bei Nachberechnungen werden Meldungen angestoßen, sofern sich Werte geändert haben.🤔
Der Vorberater hat nicht über Lodas abgerechnet, es hat also kein Mandantenübertrag stattgefunden 🙈
Der Mandant muss sich m.E. nach hier an den Vorberater wenden!
Ja das wäre natürlich der einfachste Weg, der Vorberater wird aber nicht mehr für den Mandanten tätig werden.
Eine vielleicht dumme Frage, aber was wollen Sie dann ohne Daten ohne alles machen?
Ihnen sind die Hände gebunden und das würde ich dem Mandaten aus so relativ klar kommunizieren.
Ihnen fehlt jedwede Grundlage hier was für Ihren Mandanten zu tun.
Im Gegenteil wäre ich hier noch äußerst vorsichtig, denn wenn der Vorberater mit dem Mandanten nichts mehr zu tun haben will, könnte das seine Gründe haben...🤔
Zumal ich hier ein Versagen des Mandanten sehe - sollte er nicht seinen Mitarbeitern die Lohnunterlagen zugänglich machen?
Sie können erst ab dem Zeitpunkt wo Sie Daten und Abrechnungen vorliegen haben entsprechende Auswertungen bereitstellen.
Die Daten des Vorberaters liegen alle vor.
Nur so ist aufgefallen, dass es Mitarbeiter gibt die nicht mit abgerechnet wurden.
Theoretisch könnte man das Datum der ersten Abrechnung gleich dem Datum des Eintrittes des Mitarbeiters der fehlt setzen, diesen abrechnen und dann erst ab offiziellem Übernahmemonat x die anderen bereits abgerechneten Mitarbeiter mit aufnehmen.
Nur ob man sich da eben die Beitragsnachweise usw. des Vorberaters zerschießt.. da bin ich mir nicht sicher.
@Laura1 schrieb:
Theoretisch könnte man das Datum der ersten Abrechnung gleich dem Datum des Eintrittes des Mitarbeiters der fehlt setzen, diesen abrechnen und dann erst ab offiziellem Übernahmemonat x die anderen bereits abgerechneten Mitarbeiter mit aufnehmen.
Das wird m.E. nicht klappen, da Ihnen dann die Monate für die anderen Mitarbeiter fehlen würden. Eine "Übernahme" zu unterschiedlichen Zeitpunkten ist nicht möglich.
Wenn der vorherige Berater nicht bereit ist, dies zu machen (oder dies nicht mehr machen soll), werden Sie vermutlich um manuelle Meldungen (sv-net/Meldeportal sowie ELSTER) nicht herumkommen.
Um wie viele AN handelt es sich denn und warum hat der andere Berater diese nicht abgerechnet?
Vielem Dank für die Antwort, das hab ich mir schon gedacht.
Es geht um 4 Mitarbeiter. Das verschulden liegt auf Seite des Mandanten.
Bei 4 AN ist m.E. die manuelle Abrechnung/Meldung am wenigsten zeitaufwändig.
Also Anmeldungen sowie Wechselmeldungen aufgrund Änderung Entgeltabrechnungssystem per sv-net/Meldeportal.
Beitragsnachweise ebenfalls per sv-net/Meldeportal und KK informieren, dass dies zusätzliche Beiträge sind.
LSt entweder berichtigte LSt-Anmeldungen für die Monate über ELSTER bzw. das DATEV-Programm DÜ-Protokoll LSt-Anmeldungen oder in den aktuellen Monat als LSt aus Nebenbuchführung mit aufnehmen.
BG-Daten als "Vorbeschäftigungswerte UV" in LODAS vortragen, damit diese mit gemeldet werden.
Daten der Abrechnungen (als wären sie vom Vorberater erstellt) als Lohnkontoergebniswerte vortragen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Uwe Lutz