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Korrekte Aufzeichnungspflicht Nachtarbeit Monatsübergreifend

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sayuriisun
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 1
94 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich persönlich habe nicht viel mit Nachtarbeit zu tun und stelle vielleicht nun eine vielleicht selbsterklärende Frage.

 

Hintergrund:

 

Ein Mandant von uns hat einen Mitarbeiter der am 31.10.2021 um 22 Uhr einen Auftrag begonnen hat und am 01.11.2021 um 4 Uhr Feierabend gemacht hat. Also insgesamt wurden 6 Stunden gearbeitet.

 

Wie ist nun die Aufzeichnung dazu zu führen?

Notiere ich am 31.10.2021 2 Stunden und am 01.11.2021 die restlichen 4 Stunden und berechne dann auch die Zuschläge entsprechend verteilt in den zwei Monaten oder wird alles über den 31.10.2021 abgewickelt?

 

HILFE! 

 

 

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