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Kommanditisten bei Betriebsveranstaltung - wie wird diese Personengruppe gezählt

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letzte Antwort am 30.10.2024 16:29:25 von tbehrens
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zolli
Einsteiger
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Hallo zusammen

 

ich habe eine Frage: Wie werden teilnehmende Kommanditisten bei einer Betriebsveranstaltung berücksichtigt bzw. steuerlich behandelt ?

Wird dieser Personenkreis bei der Errechnung der Kosten pro Teilhnehmer gar nicht beachtet oder wie wird das gesehen ?

Je nach dem ergibt sich ja ein unterschiedlicher Kostenbetrag pro Person.

 

Freue mich auf Rückinfo.

 

Danke Zolli

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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Alle Teilnehmer werden zur Berechnung des pro Kopfanteil berücksichtigt. Unabhängig ob der Teilnehmer AG, AN, Angehöriger oder halt der Kommanditist ist.

 

"Zur Berechnung, ob sich die Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Freibetrags bewegen oder darüber hinausgehen, sind die zu berücksichtigenden Aufwendungen des Arbeitgebers zunächst zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmenden aufzuteilen. Auf die Anzahl der eingeladenen Personen kommt es demgegenüber nicht an. 

 

In einem zweiten Schritt ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen.

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebsveranstaltungen/betriebsveranstaltung-freibetrag_78_429214.html"

 

zolli
Einsteiger
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Heißt : Bei der Berechnung der Kosten je Person ist der Kommandidtist hinzuzurechnen.

 

Der Betrag der sich dann pro Person ergibt, ist mit der Zahl der Mitarbeiter (bei Gleitpersonen dann die jeweilige Anzahl dazu) zu multiplizieren, richtig ?

 

VG Zolli

 

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tbehrens
Fachmann
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@zolli  schrieb:

Heißt : Bei der Berechnung der Kosten je Person ist der Kommandidtist hinzuzurechnen.

Ja

 

Der Betrag der sich dann pro Person ergibt, ist mit der Zahl der Mitarbeiter (bei Gleitpersonen dann die jeweilige Anzahl dazu) zu multiplizieren, richtig ?


Es muss unterteilt werden zwischen AN ohne Begleitperson und AN mit Begleitperson, da nur der Betrag, der den Freibetrag von 110,00 € überschreitet zu berücksichtigen ist.

 

Beispiel 1: Wenn pro Kopf 100 € herauskommt. 10 AN ohne BP (je 100 €) + 10 AN mit BP (je 200 €), sind nur jeweils 90 € für die 10 AN mit BP pflichtig (=900 €), da die ohne BP unter dem Freibetrag sind.

 

Beispiel 2: Wenn pro Kopf 150 € herauskommt. 10 AN ohne BP (je 150 €) + 10 AN mit BP (je 300 €), sind 10 x 40 € für ohne BP (400 €) und 10 x 190 € für mit BP (1.900 €) pflichtig = 2.300 €.

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letzte Antwort am 30.10.2024 16:29:25 von tbehrens
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