Hallo Zusammen,
wir haben einen Gehaltsempfänger mit Kinderkrankengeld und KUG in einem Abrechnungsmonat.
Nun steht auf der Auswertung 102 der Betrag X des Kinderkrankengeldes lt. EEl auf diese Auswertung im Soll und Istengelt als Aufstockung auf vollen Monat.
Ist das so korrekt?
Hallo,
wird in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teillohnzeitraum gezahlt (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im gesamten Abrechnungszeitraum erzielt hätte (also ohne Berücksichtigung der Entgeltminderung).
Das Ist-Entgelt ist um den Betrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus anderen als wirtschaftlichen Gründen gemindert ist (z. B. unbezahlte Fehlzeiten).
Das gilt auch, wenn in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat gezahlt wird (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses).
Das Ist-Entgelt ist in diesen Fällen um den Betrag zu erhöhen, um den wegen der Beschäftigung für den Teilmonat das Entgelt vermindert wurde. Das Ist-Entgelt ist auch in den Fällen entsprechend zu erhöhen, in denen der Arbeitnehmer während des Anspruchszeitraums Krankengeld erhält. Das Ist-Entgelt dieser Arbeitnehmer ist so zu berechnen, als hätte eine Arbeitsunfähigkeit im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen.
Informationen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS .
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