Liebe Community,
aktuell habe ich den Fall vorliegen, dass ein Mitarbeiter einen mtl. Kindergartenzuschuss erhält. Jetzt wird er vom 28.02. - 10.03. Krankengeld beziehen.
Darf der Kindergartenzuschuss in voller Höhe steuer- uns sozialversicherungsfrei abgerechnet werden?
Bin mir etwas unsicher und recherchiere immer mal wieder einen derartigen Fall.
Vllt. kann mir hier jmd. spontan helfen?
Vorab vielen Dank für Ihre Rückinfo´s.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @SJ_2020 ,
nach meinem Dafürhalten kann der Kindergartenzuschuss weitergewährt werden. Relevant ist lediglich, dass der Arbeitgeberzuschuss nicht höher als die tatsächlichen Elternbeiträge zur Kita sind; und das wird wahrscheinlich nicht monatlich geprüft, sondern in Summe einmal im Jahr.
Falls allerdings während der entgeltlosen Zeit die Kita-Gebühren entfallen/sich reduzieren, weil die Kinderbetreuung in der Kita reduziert wurde, müsste der Arbeitgeberzuschuss ggf. angepasst werden bzw. zum Teil steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden.
VG
Super - ganz lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Habe in div. Literatur/Kanälen gesucht und nirgendwo was Konkretes gefunden.
Dann werde ich diesen weiterhin gewähren. War mir unsicher.
Vielen Dank und weiterhin eine gute Woche.
Viele Grüße