Hallo zusammen,
über Gehalt bekommt unsere MA einen Kindergartenzuschuss (Stammlohnart 880). Ab 16.05. fängt bei ihr der Mutterschutz an. Sie soll in dieser Zeit auch diese freiwillige Leistung gezahlt bekommen. Nach der Probeabrechnung habe ich festgestellt, dass unser Zuschuss incl. der KK-Leistung unter dem durchschnittlichen (3 Mon.) Nettoentgelt liegt. Jetzt zweifle ich, ob die Lohnart richtig eingelegt wurde bzw. ob ich einen Denkfehler mache. Bekommt der AG diese Leistung über die U2 erstattet, wenn es SV-frei ist? Das kann doch nicht sein.
Viele Grüße
Raddatz
Hallo Frau Raddatz,
der Kindergartenzuschuss gehört nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen, da dieser sv-frei gezahlt wird. Die Stammlohnart ist normalerweise auch richtig geschlüsselt.
Prüfen Sie mal im Register Steuer/SV/UV ob hier die Nr. 4 ausgewählt ist und bei AAG Erstattung "keine Erstattung" hinterlegt ist. Vermutlich müssen Sie auch das Kennzeichen "nicht UV-pflichtig" noch auswählen.
Ich vermute, dass die Lohnart mal jemand geändert haben muss.
Gruß
Niggemann