Liebe Mitglieder der Community,
wir als Arbeitgeber bezahlen steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Kindergartengebühren. Da nun der Freistaat Bayern für die Monate April, Mai und Juni 2020 die Elternbeiträge übernimmt, zahlen die Mitarbeiter somit 0 € Kindergartengebühren.
Müssen wir dann die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse für diese Mitarbeiter und die Monate aussetzen?
Welche Unterlagen für die Dokumentation müssen wir von den Arbeitnehmern einfordern?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Für nicht angefallene KiGa-Beiträge können Sie entsprechende Zahlungen an Beschäftigte ebenfalls nicht weiter gewähren. Aber vielleicht bietet sich für Ihre Beschäftigten ein Ausgleich über den Corona-Freibetrag von max. 1.500 € in 2020 an.