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Kinderfreibetrag Rückwirkend KUG

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letzte Antwort am 08.07.2020 09:23:52 von Wolfgang_Stein
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sv_z1
Einsteiger
Offline Online
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Guten Tag Zusammen.

 

Wir haben eine MA, die den Kinderfreibetrag rückwirkend ab 01.10.2020 beantragt hat.

Heute habe ich vom FA  endlich die Rückmeldung erhalten und die Datei wurden sofort übernommen.

 

Wir sind ab 01.04.2020 in Kurzarbeit-  ich  habe die Probeabrechnung gemacht, um zu sehen ,wie hoch die Nachzahlung ist.

 

DATEV hat die PA für Januar, Februar, März und Juli gemacht, allerdings nicht für April, Mai, Juni ( KFB wurde ab 01.01.2020 übernommen)

 

Könnte mir bitte erklären warum?

 

Danke im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
420 Mal angesehen

Hallo, 

 

prüfen Sie bitte, ob für die Monate April, Mai und Juni unter Personaldaten I Kurzarbeit ein abweichender Leistungssatz hinterlegt ist. 


Wenn dort der aktuell gültige Leistungssatz erfasst ist, wird keine Nachberechnung auf die Monate durchgeführt. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.07.2020 09:23:52 von Wolfgang_Stein
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