Hallo.
ich habe eine AN, die ein Pflegekind hatte, für welches auch ein Kinder-Krankenschein eingereicht wurde. Somit musste dieses Kind auch in den Kinderdaten angelegt werden. Nun stellt sich heraus, dass lt. Aussage der Krankenkasse dieses Kind nicht bei der Ermittlung des PV-Zuschlages berücksichtigt werden darf.
1. Versuch:
Kinderdaten löschen -> funktioniert nicht, weil das Kind in einer Fehlzeit hinterlegt ist
Lösche ich die Fehlzeit, bekommt der AN eine Nachzahlung, was falsch ist. Hinterlege ich eine andere Fehlzeit wie etwa unbezahlter Urlaub, stimmt die SV nicht und es wird ebenfalls ein Zahlbetrag ermittelt.
2. Versuch:
Unter Personaldaten/Schnellerfassung/Sozialversicherung nur das Häkchen aus den "Angaben zur Pflegeversicherung:" entfernt -> funktioniert nicht -> Zuschlag wird nicht berechnet
3. Versuch (als Ergänzung zum 2. Versuch):
Unter Kinderdaten das Häkchen bei "Kind für PV-Abschlagsermittlung nicht berücksichtigten" gesetzt -> funktioniert nicht -> Zuschlag wird nicht berechnet
Es sei ergänzend noch erwähnt, dass vor der Programmumstellung aufgrund der Änderung in der Pflegeversicherung der Zuschlag für Kinderlose berechnet wurde. Somit letztmalig im Juni 2023. Seit Juli 2023 wird der Zuschlag nicht mehr berechnet.
Wie bekomme ich den Zuschlag zur PV wieder berechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Y. Krüger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
eigentlich sollte die Variante 3 funktionieren. Haben Sie dies rückwirkend im richtigen Bearbeitungsmonat erfasst?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
noch ne Idee, falls ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Selbst wenn ich es nur im Oktober erfasst hätte, hätte doch wenigstens für den Oktober dieser Zuschlag berechnet werden müssen. Es kann ja jederzeit der Grund der Berücksichtigung wegfallen.
Ich hatte aber schon ab Juli die von mir beschriebenen Lösungsversuche erfasst.
Ein Kinderfreibetrag wurde nicht berücksichtigt. Aber! Dieses 3. Häkchen bzw. diese 3. Möglichkeit eines Häkchens setzen oder nicht setzen hat gewirkt. Diese Stelle war mir noch unbekannt.
Vielen Dank für Ihren Lösungsvorschlag!
Ja, da muss man erst einmal durch die Programmlogik steigen …
@YK schrieb:3. Versuch (als Ergänzung zum 2. Versuch):
Unter Kinderdaten das Häkchen bei "Kind für PV-Abschlagsermittlung nicht berücksichtigten" gesetzt
Das reduziert zwar die Zahl der Kinder für den PV-Beitrag - der Haken "Elterneigenschaft nachgewiesen" setzt aber den Mindestwert auf 1.
@YK schrieb:2. Versuch:
Unter Personaldaten/Schnellerfassung/Sozialversicherung nur das Häkchen aus den "Angaben zur Pflegeversicherung:" entfernt
Und das hat nicht funktioniert, weil der Eintrag des Kindes im Hintergrund (vereinfacht gesagt) den Haken setzt - egal, was man selbst eingestellt hat. Erst der von @Uwe_Lutz erwähnte Haken "trumpft" dann wieder und erzwingt den Zuschlag.