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Kinderdaten - kein PV-Zuschlag trotz fehlender Elterneigenschaft

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letzte Antwort am 20.10.2023 13:15:44 von rschoepe
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YK
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Hallo.

 

ich habe eine AN, die ein Pflegekind hatte, für welches auch ein Kinder-Krankenschein eingereicht wurde. Somit musste dieses Kind auch in den Kinderdaten angelegt werden. Nun stellt sich heraus, dass lt. Aussage der Krankenkasse dieses Kind nicht bei der Ermittlung des PV-Zuschlages berücksichtigt werden darf. 

 

1. Versuch:

Kinderdaten löschen -> funktioniert nicht, weil das Kind in einer Fehlzeit hinterlegt ist

Lösche ich die Fehlzeit, bekommt der AN eine Nachzahlung, was falsch ist. Hinterlege ich eine andere Fehlzeit wie etwa unbezahlter Urlaub, stimmt die SV nicht und es wird ebenfalls ein Zahlbetrag ermittelt.

 

2. Versuch:

Unter Personaldaten/Schnellerfassung/Sozialversicherung nur das Häkchen aus den "Angaben zur Pflegeversicherung:" entfernt -> funktioniert nicht -> Zuschlag wird nicht berechnet

 

YK_1-1697792500909.png

 

3. Versuch (als Ergänzung zum 2. Versuch):

Unter Kinderdaten das Häkchen bei "Kind für PV-Abschlagsermittlung nicht berücksichtigten" gesetzt -> funktioniert nicht -> Zuschlag wird nicht berechnet

 

YK_0-1697792432657.png

 

Es sei ergänzend noch erwähnt, dass vor der Programmumstellung aufgrund der Änderung in der Pflegeversicherung der Zuschlag für Kinderlose berechnet wurde. Somit letztmalig im Juni 2023. Seit Juli 2023 wird der Zuschlag nicht mehr berechnet. 

 

Wie bekomme ich den Zuschlag zur PV wieder berechnet?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Y. Krüger 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

eigentlich sollte die Variante 3 funktionieren. Haben Sie  dies rückwirkend im richtigen Bearbeitungsmonat erfasst?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 6
263 Mal angesehen

Moin,

 

noch ne Idee, falls ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird:

 

Uwe_Lutz_0-1697793233210.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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YK
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Selbst wenn ich es nur im Oktober erfasst hätte, hätte doch wenigstens für den Oktober dieser Zuschlag berechnet werden müssen. Es kann ja jederzeit der Grund der Berücksichtigung wegfallen. 

 

Ich hatte aber schon ab Juli die von mir beschriebenen Lösungsversuche erfasst.

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YK
Beginner
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224 Mal angesehen

Ein Kinderfreibetrag wurde nicht berücksichtigt. Aber! Dieses 3. Häkchen bzw. diese 3. Möglichkeit eines Häkchens setzen oder nicht setzen hat gewirkt. Diese Stelle war mir noch unbekannt.

 

Vielen Dank für Ihren Lösungsvorschlag!

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rschoepe
Experte
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Ja, da muss man erst einmal durch die Programmlogik steigen …

 


@YK  schrieb:

3. Versuch (als Ergänzung zum 2. Versuch):

Unter Kinderdaten das Häkchen bei "Kind für PV-Abschlagsermittlung nicht berücksichtigten" gesetzt


Das reduziert zwar die Zahl der Kinder für den PV-Beitrag - der Haken "Elterneigenschaft nachgewiesen" setzt aber den Mindestwert auf 1.

 


@YK  schrieb:

2. Versuch:

Unter Personaldaten/Schnellerfassung/Sozialversicherung nur das Häkchen aus den "Angaben zur Pflegeversicherung:" entfernt


Und das hat nicht funktioniert, weil der Eintrag des Kindes im Hintergrund (vereinfacht gesagt) den Haken setzt - egal, was man selbst eingestellt hat. Erst der von @Uwe_Lutz erwähnte Haken "trumpft" dann wieder und erzwingt den Zuschlag.

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letzte Antwort am 20.10.2023 13:15:44 von rschoepe
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