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Kfz defekt - Abrechnung?!

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letzte Antwort am 24.06.2019 14:10:54 von kimeba
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Ein Mandant teilte mir eben mit, dass sein Kfz seit dem 28.12. in der Werkstatt / auf dem Firmenhof steht.

Das Fahrzeug ist defekt und wurde nicht mehr in Betrieb genommen.

Das Fahrzeug vom Mandanten (gesGF) wurde mit 1% abgerechnet.

Kann er nicht einfach seit Januar die Fahrtenbuchmethode nutzen?

Wie würde ich es bei LODAS anlegen / ändern?

Oder kann ich einfach komplett die Berechnung herausnehmen, da das Kfz nicht genutzt werden konnte?

Muss das ein Gutachter bestätigen? Reicht es aus, wenn ein Mechaniker bestätigt, dass das Kfz nicht funktionstüchtig ist?

mfg Torsten

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

Wenn es Belege gibt (Werkstattannahme mit Datum und Kilometerstand, Notiz dazu, dass/warum keine Reparatur erfolgt o.ä. - also was ein Prüfer haben wollen würde), dann kann das Fahrzeug zu 12/2018 beendet werden.

LG
VM

LG
VM
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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Danke dir!

Also wird der Knackpunkt "nur" der / die Belege sein

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letzte Antwort am 24.06.2019 14:10:54 von kimeba
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