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KfZ Nutzung - Leasingrate wird vom AN selbst übernommen

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letzte Antwort am 17.03.2021 12:24:43 von renek
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SJ_2020
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Liebe Community,

 

ich habe einen AN der die Kfz Nutzung 1% Regelung mit Privatfahrten abgerechnet bekommt.

 

Der AN übernimmt selbst die Leasingrate und soll über die Gehaltsabrechnung abgebildet werden.

 

Wie wird dies korrekt in LODAS abgerechnet? Welche Lohnarten müssten hier erfasst werden?

 

Vorab vielen Dank für Ihre Erfahrungswerte.

renek
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SJ_2020
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Hallo nochmal,

weitere Frage - die 1% Regelung sowie die Privatkilometer ergeben in der Summe € 385,05. Die Leasingrate beträgt € 463,00.

Es werden im Bruttobereich "nur" die € 385,05 als Zuzahlung in Abzug gebracht. Ich gehe davon aus, dass das im Dokument 5303259 damit gemeint ist ( s. Anlage ). Im Nettobereich werden die vollen € 463,00 als Leasingrate in Abzug gebracht.

Kann mir jmd. hierüber ein BMF Schreiben oder etwas Vergleichbares zukommen lassen, das ich dem Mandanten zukommen lassen könnte?

Vorab vielen Dank für weitere Unterstützung.

renek
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Ein entsprechendes BMF hab ich jetzt nicht im Kopf.

 

Aber es ist doch logisch: Durch die Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers soll der zu versteuernde Anteil des geldwerten Vorteils gesenkt werden. Weniger wie 0 geht nicht.

 

Anders gesagt: Das Auto ist Privatsache. Würde man mehr anrechnen als der geldwerten Vorteil beträgt, würde es zu einer unzulässigen Steuerersparnis kommen.

 

 

Im Übrigen: Es handelt sich um ein schlechtes Leasing! In der Regel sollte die Leasingrate wesentlich geringer wie die Privatnutzung sein. Lediglich im Premiumbereich (Porsche und dergleichen) liegen die Raten teilweise höher, da der Wertverlust dort sehr hoch ist. Ansonsten haben wir kein einziges Fahrzeug bei dem die Raten (auch inkl USt) höher wie 1% des BLP ist.

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SJ_2020
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Hallo 🙂

super vielen Dank - irgendwie fand ich nicht die passenden Worte - vermutlich war ich gestern bereits ziemlich verbohrt in der Sache . . . Vielen DANK !!!

 

Bzgl. Ihrer Anmerkung zum Leasing - hierbei handelt es sich um ein Hybridfahrzeug = 50% des BLP * 1% --> deshalb die höhere Leasingrate als letztendlich der geldwerter Vorteil. Dies nochmal zur Ergänzung.

 

Vielen Dank - Ihre Erklärung sowie die Ergänzung bzgl. Leasing hat mir sehr weitergeholfen.

 

Viele Grüße

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renek
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Ach klar, Hybrid...

 

Wobei unser Hybrid (Förderung sei Dank) schon einiges weniger kostet...

 

Tipp: Auch wenn der Mitarbeiter das Auto aussuchen kann, immer das Internet nach aktuelle Gewerbeangeboten durchforsten. Das macht sich in der Rate dann bezahlt. Immer Plattformen wie Vehiculum nutzen 😉

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letzte Antwort am 17.03.2021 12:24:43 von renek
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