abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kennzeichnung Arbeitgeber - Kurzfristige Beschäftigung

2
letzte Antwort am 27.07.2022 09:05:55 von nschwarz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
nschwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
662 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ein Rentner wird für eine kurzfristige Beschäftigung mit Steuerklasse eingestellt.

Was muß unter dem Punkt "Kennzeichung Arbeitgeber" bei "Personaldaten/Steuer/Steuerkarte eingetragen werden." 

Es besteht bereits ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber, sonst kein Arbeitsverhältnis neben der Rente. 

 

Habe in diesem Dokument nichts darüber gefunden.

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
634 Mal angesehen

Das kommt darauf an, ob der AN bei seinem anderen Job schon sein Steuerklasse verwendet. Wenn ja (und das auch so bleiben soll), Nebenarbeitgeber. Damit bekommt er automatisch die Steuerklasse VI. Wird der Minijob pauschaliert oder für Ihre Beschäftigung soll die Haupt-Steuerklasse verwand werden, dann Hauptarbeitgeber.

 

Kleiner Tipp noch: Haben Sie abgeprüft ob eine kurzfristige Beschäftigung überhaupt möglich ist, wenn noch ein weiterer Job besteht?

MfG
T.Kahl
0 Kudos
nschwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
606 Mal angesehen

Es handelt sich um einen Altersrentner, es besteht nur ein Minijob. 

Laut Nachfrage bei der Minijobzentrale ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 27.07.2022 09:05:55 von nschwarz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage