Liebe Community, liebe @Datev,
ich habe hier die wohl doch recht seltene Konstellation, dass ich in den Fehlzeiten einen „einheitlichen Verhinderungsfall“ einzutragen habe.
Zum Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter war langzeiterkrankt vom 17.03.2024 bis einschließlich 02.12.2024. Vom 28.04.2024 bis 02.12.2024 bezog er deshalb Krankengeld. Die zur Berechnung des Krankengeldes elektronisch übermittelte EEL-Meldung umfasste den Zeitraum 01.01.2023 bis 29.02.2024.
Am 03.12.2024 teilte der Mitarbeiter mit, dass er erneut erkrankt sei. Die Abfrage zur eAU ergab, dass es sich ab 03.12.2024 um eine neue AU ohne anrechenbare Vorerkrankungen handelte. Der Arbeitgeber geht hier allerdings von einem einheitlichen Verhinderungsfall aus, informiert darüber sowohl die Krankenkasse (die ja nun Krankengeld über den 02.12.2024 hinaus zahlen muss) als auch den Mitarbeiter entsprechend.
Die Krankenkasse fordert nun allerdings (für mich auch nachvollziehbar) eine neue EEL-Meldung an, da es sich zwar um eine Konstellation von unmittelbar aufeinanderfolgenden EEL-Leistungen handelt, die Bemessungsgrundlage für die zweite, folgende EEL-Leistungen aber nicht gleichbleibend ist. Für den Zeitraum ab 03.12.2024 sind nun nämlich die Entgelte der Monate 01.01.2024 bis 31.03.2024 zu bescheinigen.
Leider gelingt es mir nicht, diese EEL-Meldung in LODAS zu erzeugen. Im Fehlerprotokoll steht dazu: Meldezeitraum ab 03.12.2024 EEL: Die EEL-Meldung Grund 01 wird aufgrund gleichbleibender Bemessungsgrundlage nicht erstellt.
Nach meinem Dafürhalten ist dieser Text nicht zutreffend. Ich vermute eine programmseitige Prüfung ausschließlich auf unmittelbar aufeinanderfolgende EEL-Zeiträume, nicht jedoch, ob es sich dabei tatsächlich um gleichbleibende Bemessungsgrundlagen handelt.
Liege ich damit falsch? Dann bitte ich freundlich um einen kurzen Hinweis, ob und wie ich die für die Berechnung des Krankengeldes ab 03.12.2024 notwendige EEL-Meldung auslösen kann. Ggf. sind ja bei Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls noch irgendwo zusätzliche Eingaben zu machen oder Haken zu setzen?
Wem sind noch andere Fallkonstellationen bekannt, in denen es bei unmittelbar aufeinanderfolgenden EEL-Leistungen keine gleichbleibende Bemessungsgrundlage vorliegt?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Nein, das ist nicht plausibel. Es ist mMn wie ein durchgehender Krankheitsfall zu behandeln und keine neue EEL notwendig
Wenn die Krankenkasse darauf besteht, würde ich mir die Rechtsgrundlagen von ihr schicken lassen.
Hallo @sue ,
vielen Dank für die Antwort.
Sie würden also keine neue Fehlzeit für die Erstbescheinigung ab 03.12.2024 in LODAS einrichten? Damit hätte ich Bauchschmerzen; und die Abfragen zur eAU werden auch schwierig ...
VG
Die DATEV hat meistens recht. Ich persönlich hätte schon keine Vorerkrankungsanfrage gestellt und eAU ist in dem Fall ja auch nicht wichtig, da ja keine Lohnansprüche gestellt werden. Dann habe ich kein Problem ungeprüft K6 zu hinterlegen.
Nach Rechtsgrundlagen bei der KK zu fragen hat hier schon oft zur Ruhe geführt.