abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld - was nun?

5
letzte Antwort am 07.04.2020 10:24:47 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
walli
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
856 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

wir stehen aktuell bei mir im Büro auf dem Schlauch und hoffen, dass einer oder eine uns weiter helfen kann.

 

Und zwar geht es um folgenden Fall:

Ein Arbeitnehmer einer Mandantin ist in der Arbeitslosenversicherung als versicherungsfrei geschlüsselt. Dadurch hat der Mitarbeiter ja kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das leuchtet uns ein.

 

Das Problem nun ist aber, was passiert jetzt? Wir sind der Meinung, dass entweder per Änderungskündigung, die Stunden nach unten hin angepasst werden können oder der Mitarbeiter komplett gekündigt wird, wenn er mit der Änderung der Arbeitszeit nicht einverstanden ist. Oder müsste / könnte die Mandantin das Gehalt in voller Höhe weiterzahlen? Oder zahlt die Mandantin das Gehalt nur für die Ist-Stunden (die tatsächlich erbracht wurden) und für die entfallenen Stunden wird das Gehalt gekürzt ohne eine weitere Entschädigung?

 

Ist es möglich, wenn man für den ganzen Betrieb Kurzarbeit anmeldet, dass eine einzelne Person außen vor bleibt?

 

Ich hoffe, ich hab unser Problem einigermaßen verständlich darlegen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Irina Wall

Moni1
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 6
755 Mal angesehen

Ich denke das ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die Sie mit einem Fachanwalt besprechen sollten.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 6
744 Mal angesehen

Die erste Frage die sich mir stellt, warum alo frei ? 

 

Hätte ich nur 2 Fallkonstellationen auf dem Schirm : 

 

a) Minijob => kein KUG

 

b) Rentner = > kein KUG

 

Und jetzt wird es arbeitsrechtlich bzw. der AG muss eine Lösung mit dem AN suchen. 

 

Kündigung letzter Ausweg. Vorher unbezahlter Urlaub bzw. vorher bezahlter Urlaub möglich. 

 

WEnn Alofrei zu Recht geschlüsselt ist, müssen sich beide die frage stellen wie sie weitermachen wollen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 6
733 Mal angesehen

Was mich ärgert ist, dass der AG bei einem Rentner ja den halben AL Versicherungsbeitrag bezahlt hat und der Rentner, der seine Minirente mit einem Gehalt über 450,- aufgestockt hat, nun im Regen steht und Sozialhilfe beantragen muss.

0 Kudos
sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
637 Mal angesehen

Ich würde die Schlüsselung Ihres Rentner nochmal überdenken!

Der AG-Anteil zur AV ist seit 01.01.2017 weggefallen (befristet bis 31.12.2021 - Flexirentengesetz).

 

 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 6 von 6
623 Mal angesehen

Danke👍  ...da haben Sie natürlich recht .... ich werde meine Beiträge zukünftig von der Lohnabteilung Korrektur lesen lassen 🙂

0 Kudos
5
letzte Antwort am 07.04.2020 10:24:47 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage