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Kein AAG Antrag bei Teil-Kurzarbeit trotz Erfassung über Kalendarium

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letzte Antwort am 21.08.2020 09:56:49 von Uwe_Lutz
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Helener_r
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

leider konnte ich in der Community keine Lösung finden. Datev wurde auch bereits vor über eine Woche angeschrieben. Antwort steht noch aus.

 

MA (Gehaltsempfänger) war vom 15.06.202 -  06.07.20 krank. AAG wurde erstellt und von der Krankenkasse erstattet.

 

Im Juli hat das unternehmen entschieden ab dem 07.07.2020 80% Kurzarbeit anzumelden.

 

Die Kurzarbeit für diesen Mitarbeiter wurde über das Kalendarium ab dem 07.07.20 erfasst. 

 

Nun hat das Programm den AAG-Antrag für Juli storniert. Habe alles mir bekannte ausprobiert, bekomme aber immer die Meldung dass kein Antrag erstellt werden kann, da die Bewegungsdaten nicht über das Kalendarium erfasst wurden (was ja nicht stimmt).

 

Wäre für jegliche Hilfe, wie ich das jetzt im August korrigieren kann, dankbar.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
156 Mal angesehen

Moin,

 

da der KUG-Antrag immer den gesamten Monat betrifft, müssen auch die Krankheitstage vor der KUG-Einführung im Juli 2020 über das Kalendarium erfasst werden. Dann sollte auch der AAG-Antrag nicht storniert werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 21.08.2020 09:56:49 von Uwe_Lutz
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