abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Karenzentschädigung einmalig bei Austritt mit laufen

2
letzte Antwort am 26.06.2024 16:24:50 von Claudinon
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Claudinon
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
169 Mal angesehen

Hallo, Ich bräuchte eine Lohnart zum Kopieren für eine einmalige Karenzentschädigung (Fünftelregelung) aber der Mitarbeiter ist noch nicht ausgetreten sondern bekommt noch laufendes Gehalt.

Diese ist dann Steuer und SV pflichtig. Kann mir bitte einer helfen?

Ich würde gerne 4310 kopieren aber diese ist SV frei.....

 

Danke und LG

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
127 Mal angesehen

Hallo,


für Ihren Sachverhalt können Sie die DATEV Standard-Lohnart 4190 (Mehrj Bezug ab 1/1999) oder die DATEV Standard-Lohnart 4210 (AN-Jubiläum ab 1/1999) verwenden.


Diese Lohnarten rechnen den Bezug steuerlich als sonstigen Bezug nach der Fünftelregelung und sozialversicherungsrechtlich als Einmalbezug ab.


Beachten Sie bitte Folgendes:


Die Anwendung der Fünftelregelung führt nicht immer zu einer Steuervergünstigung gegenüber der Versteuerung als sonstiger Bezug. In einer Vergleichsrechnung ist deshalb festzustellen, ob es günstiger ist, den Arbeitslohn für mehrere Jahre nach der Fünftelregelung oder als sonstigen Bezug zu versteuern.


Diese Günstigerprüfung wird vom Programm automatisch durchgeführt. Immer dann, wenn die Prüfung dazu führt, dass die Versteuerung als sonstiger Bezug günstiger ist, wird der mehrjährige Bezug als sonstiger Bezug versteuert.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
Claudinon
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
104 Mal angesehen

Danke Herr Aras, ich habe mir die LA 4190 kopiert und es hat so gut gepasst.

 

VLG Natalie 

0 Kudos
2
letzte Antwort am 26.06.2024 16:24:50 von Claudinon
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage