Hallo Community,
folgender Fall:
Ein Mitarbeiter ist 67 Jahre alt und bezieht noch laufendes Gehalt. Er erhält im September eine Kapitalauszahlung aus seiner bAV (U-Kasse).
Ich orientiere mich bei der Abrechnung an Dok.Nr. 5303397, Textziffer 2.4 (Abrechnung über 2 Personalnummern).
Lt. Info-Dokument erfolgt auch für die zweite PNr, über die die bAV abgerechnet wird, eine Anmeldung im ELSTAM Verfahren.
Zu folgenden Fragen gibt das Dokument keine Auskunft:
1. Muss hier Haupt- oder Nebenarbeitgeber angegeben werden?
2. Müssen nicht auch die "Vorarbeitgeberwerte" erfasst werden? (Verdienst bis zum Vormonat beim selben Arbeitgeber)
Hallo,
erhält der Mitarbeiter weiterhin ein laufendes Entgelt ausgezahlt, können sowohl der Versorgungsbezug als auch das laufende Entgelt zusammen auf einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Bezüge werden gemeinsam über die Personalnummer mit dem laufenden Entgelt versteuert.
Durch die Hinterlegung der Mitversteuerung nimmt die Personalnummer, über die Sie den Versorgungsbezug abrechnen, nicht am ELStAM-Verfahren teil.
Die Mitversteuerung können Sie wie in unserem Dokument 5303397 – Versorgungsbezüge abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.3.1 beschrieben durchführen.
Vorarbeitgeberwerte müssen nicht erfasst werden.