Hallo,
meinen Sie die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile?
Falls ja, können Sie unter Mandantendaten | Gehalts-/Lohntabellen | Entgelttabellen, Registerkarte Allgemein eine eigene Lohnart im Feld Lohnart Besitzstand Kinderzulage erfassen.
Rechtlich können wir nicht beurteilen, ob der Mitarbeiter durch die Zulage eine steuerliche Vergünstigung hat.
Falls Sie den Familien-, Orts- oder Sozialzuschlag meinen:
Für diese Zulagen können keine eigenen Lohnarten hinterlegt werden. Die Zulagen werden automatisch mit der Lohnart abgerechnet, welche der jeweiligen Entgelttabelle im Feld Lohnart Tabellenentgelt zugeordnet ist.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5304974 und 5304965.
Kinderzuschlag ist eine steuerfreie Leistung der Agentur für Arbeit die im Rahmen einer Anstellung im öffentlichen Dienst mit dem Gehalt gezahlt werden kann (so wie das Kindergeld auch).
Die Auszahlung der Leistung erfolgt eigentlich als Nettoauszahlung, also nach Feststellung des Nettolohns, und ist insofern ein durchlaufender Posten. Damit kann er sich nicht auf Steuer oder Sozialversicherung auswirken!