Hallo zusammen,
ich rechne gerade einen Gastro-Betrieb ab.
Die Arbeitnehmer bekommen freie Unterkunft und Sachbezug Verpflegung wird natürlich auch noch abgerechnet.
Weiß jemand, wie das bei der Berechnung vom KUG zu berücksichtigen ist? Wird freie Unterkunft nicht gekürzt und quasi als Sollentgelt stehen gelassen? Aber Sachbezug Verpflegung müsste ich m.E. nach nur für die tatsächlich gearbeiteten Tage abrechnen und ansonsten nicht mit ins KUG einberechnen, oder?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Diese Frage stellte sich bei mir auch, Logisch gedacht: Unterkunft bleibt und Verpflegung wird gekürzt, da keine Verpflegung im KUG-Zeitraum möglich war.
Muss aber nicht richtig sein, mal abwarten, was der Fachmann von Datev dazu schreibt.
Hallo Community,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich dazu an das Arbeitsamt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Alfran,
darf ich fragen, wie Sie das Problem mit dem Sachbezug für Unterkunft gelöst haben?
Ich habe jetzt auch einen Arbeitnehmer mit freier Unterkunft und würde diesen Sachbezugswert ungekürzt zum Soll-Entgelt nehmen.
Bin mir aber nicht sicher.
Beste Grüße, Chrissy
Guten Morgen Chrissy,
genau, so habe ich das auch gemacht :). Den Sachbezug voll auszahlen und ungekürzt ins Sollentgelt - und dadurch natürlich auch ins Istentgelt, da tatsächlich gezahlt. Die freie Unterkunft wird ja weiterhin genutzt und entfällt nicht allein durch Kurzarbeit.
Liebe Grüße,
Anna-Lena
Das Problem hatte ich auch.en Sachbezug Essensgestellung habe ich als pauschaliert besteuernden Lohn angelegt. Da es kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt ist, wird er nicht bei den Zeiten für KUG gekürzt. Ich korrigiere es jetzt monatlich über die Bewegungstabellen.
Vielen Dank 😀