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KUG und Sachbezüge

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letzte Antwort am 12.05.2020 17:46:28 von chrissy
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alfran
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Hallo zusammen,

 

ich rechne gerade einen Gastro-Betrieb ab.

Die Arbeitnehmer bekommen freie Unterkunft und Sachbezug Verpflegung wird natürlich auch noch abgerechnet. 

Weiß jemand, wie das bei der Berechnung vom KUG zu berücksichtigen ist? Wird freie Unterkunft nicht gekürzt und quasi als Sollentgelt stehen gelassen? Aber Sachbezug Verpflegung müsste ich m.E. nach nur für die tatsächlich gearbeiteten Tage abrechnen und ansonsten nicht mit ins KUG einberechnen, oder?

 

Vielen Dank für jede Hilfe!

cs
Beginner
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Nachricht 2 von 7
1754 Mal angesehen

Diese Frage stellte sich bei mir auch, Logisch gedacht: Unterkunft bleibt und Verpflegung wird gekürzt, da keine Verpflegung im KUG-Zeitraum möglich war.

Muss aber nicht richtig sein, mal abwarten, was der Fachmann von Datev dazu schreibt.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Community,

 

rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte wenden Sie sich dazu an das Arbeitsamt.

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrissy
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Nachricht 4 von 7
1611 Mal angesehen

Guten Morgen Alfran,

darf ich fragen, wie Sie das Problem mit dem Sachbezug für Unterkunft gelöst haben?

Ich habe jetzt auch einen Arbeitnehmer mit freier Unterkunft und würde diesen Sachbezugswert ungekürzt zum Soll-Entgelt nehmen.

Bin mir aber nicht sicher.

 

Beste Grüße, Chrissy

 

 

 

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alfran
Beginner
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Nachricht 5 von 7
1558 Mal angesehen

Guten Morgen Chrissy,

 

genau, so habe ich das auch gemacht :). Den Sachbezug voll auszahlen und ungekürzt ins Sollentgelt - und dadurch natürlich auch ins Istentgelt, da tatsächlich gezahlt. Die freie Unterkunft wird ja weiterhin genutzt und entfällt nicht allein durch Kurzarbeit. 

 

Liebe Grüße, 

Anna-Lena

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flinspach
Beginner
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Nachricht 6 von 7
1540 Mal angesehen

Das Problem hatte ich auch.en Sachbezug Essensgestellung habe ich als pauschaliert besteuernden Lohn angelegt. Da es kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt ist,  wird er nicht bei den Zeiten für KUG gekürzt. Ich korrigiere es jetzt monatlich  über die Bewegungstabellen.  

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chrissy
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank 😀

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letzte Antwort am 12.05.2020 17:46:28 von chrissy
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