Hallo,
bin kurz vorm verzweifeln. Ich habe 5 Tage Kindkrank bei einer Stundenlohnempfängerin mit Kug. (30 h/Woche)
Gebe ich in den Arbeitszeiten nun 132 h für März ein oder vermindert auf 102?
Ich schlüssele unter Beschäftigung "kindkrank". Dann rechne ich 42 Zeitstunden (LA 40) ab und 60 Kug (410)?
Richtig? (Weil funktioniert nämlich nicht)
Danke schon mal...
Hallo,
während Kurzarbeit ist auch die Abrechnung von Kinderpflege mit Krankengeld möglich. Warum dies nicht funktioniert würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dazu bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung. Klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG