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KUG und Feiertag

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letzte Antwort am 05.05.2020 16:50:18 von MaWe1
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MaWe1
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich entschuldige mich vorab für den Post, weil ich meine, die Antwort hier schon mal gelesen zu haben aber

es scheint so viele einzelne Posts zu geben, dass ich es nicht mehr finde.

 

Ich habe einen Arbeitgeber der seit 1.4. Kurzarbeit angemeldet hat. Alle MA werden mit Gehalt abgerechnet.

Es gibt MA die arbeiten gar nicht. Andere hatten Urlaub vor Ostern oder haben die Tage vor Ostern voll gearbeitet.

 

Wie verhält es sich mit dem Feiertag bei denen die vor dem Feiertag gearbeitet oder Urlaub hatten.

Die bekommen den Feiertag ganz normal bezahlt, richtig?

 

Vielen Dank und nochmal sorry, aber ich hab keinen Nerv mehr zu suchen.

 

Viele Grüße

Marion

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
275 Mal angesehen

Hallo Marion,

 

"keinen Nerv mehr" haben ist in meinem Arbeitsvertrag vertraglich ausgeschlossen. 

In Deinem etwa nicht ??? 😉

 

Schau mal in den Link, da wird Dir geholfen... KUG-und-Feiertag 

 

Gruß, André

 

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MaWe1
Beginner
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Nachricht 3 von 5
255 Mal angesehen

Hallo André,

 

ich habe das Gefühl in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich alles nervige Zeug zu übernehmen habe. 🙄

Sollte ich vllt. nochmal überprüfen. 😂

 

Aber im Ernst..ich habe mir das Dingen durchgelesen und ich bin mir immer noch nicht sicher..Sorry!!

 

Eigentlich hätten die mit Urlaub, Urlaub genommen und die die gearbeitet hätten, hätten gearbeitet, also normal, ja??

 

Viele Grüße

Marion

 

 

 

 

 

 

 

 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
227 Mal angesehen

Den letzten Satz habe ich mir jetzt drei-mal durch lesen müssen... 3x "hätten" = Respekt ! 😉

 

Geh doch mal anders an den Fall ran:

Wie würdest Du den Freitag & den Montag denn abrechnen, wenn es keine Feiertage wären ?

 

Hätte ein Mitarbeiter somit vom 06. bis 17.04. Urlaub, wären das 10 Urlaubstage.

Mit KUG bleiben das 10 Urlaubstage, die der Arbeitgeber voll zu bezahlen hat.

 

Hätte ein Mitarbeiter vom 06. bis 17.04. keinen Urlaub, wären das 10 Arbeitstage.

Mit KUG bleiben das 10 Arbeitstage, die der Arbeitgeber im Verhältnis zur Kurzarbeit teilweise zu zahlen hat.

Bei 100% KUG zahlt er gar nichts und der MA bekommt dafür zu 100% KUG,

bei 50% KUG zahlt der AG 50% normalen Lohn und 50% KUG.

 

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MaWe1
Beginner
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Nachricht 5 von 5
200 Mal angesehen

Also ich fand den Satz gut 🙂 Ok, ausgenommen Satzzeichen! Aber das konnte ich noch nie und setze die rein gefühlsmäßig :))))

 

Aber ich glaube ich habs jetzt verstanden und drum ein herzliches Dankeschön für Deine Hilfe!! (und Geduld)

 

Viele Grüße

Marion

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 05.05.2020 16:50:18 von MaWe1
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