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KUG mit Aufstockung und Einmalbezug (Lodas)

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letzte Antwort am 24.06.2020 16:03:42 von eddy2410
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Hallo!

der Arbeitgeber möchte bei KUG-Ausfall von 40 % dem Arbeitnehmer eine Aufstockung auf 90 % des bisherigen Nettos geben. Mit der Tabelle und Anleitung aus Dok. 1008921 funktioniert soweit alles ganz gut.

 

Nur jetzt bekommt ein Mitarbeiter eine Einmalzahlung. Leider hatte ich das VOR der Bearbeitung mit der Tabelle nicht mitgeteilt bekommen. Bei der Berechnung der Aufstockung VOR Eintragung der Einmalzahlung bekommt der Mitarbeiter eine Aufstockung. 

Mit der Einmalzahlung habe ich das ganze Spiel nochmal von vorne gemacht, jetzt bekommt er keine Aufstockung mehr. Stimmt das überhaupt so?

 

Hier die Eckdaten:

AN freiwillig versichert, St.Kl. 1,

netto ohne KUG (ohne EBZ) 4.281,48 €, mit KUG 3.562,51 €, Aufstockung netto: 290,82 € 

netto ohne KUG (mit EBZ) 6.685,08 €, mit KUG 6.054,27 €, Aufstockung 0 €, da netto mit KUG schon 37,70 € über altem Netto liegt.

 

Kann mir das jemand erklären, ich bin nämlich ratlos.

 

Danke im voraus!

 

E.Pfeiffer

 

eddy2410
Aufsteiger
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Da müsste man erstmal die Frage klären, ob Einmalzahlungen dem Brutto-Sollentgelt zugerechnet werden müssen.

 

Meinem Verständnis nach gehören Einmalzahlungen nicht in das Brutto-Sollentgelt, also kann man diese außen vorlassen und wie gehabt abrechnen.

 

VG

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
305 Mal angesehen

Im Zweifel würde ich die Einmalzahlung via Nachberechnung in einen Monat vor Corona bzw. vor KUG März oder Februar einbuchen, dann taucht das problem und die Nachfrage erst gar nicht auf. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
226 Mal angesehen

Hallo Eddy2410,

leider ein bisschen verspätet meine Antwort:

 

Danke für den Tip, nach dem Update auf 11.3 und einem weiteren Monat Erfahrung mit KUG hat sichs nun geklärt. 

Ihre Antwort war richtig, es ändert sich tatsächlich nichts.

 

Schöne Grüße!

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
183 Mal angesehen

Hallo,

 

kein Problem.

 

Mittlerweile habe ich auch die gesetzl. Grundlage für das außer acht lassen von EZ'en gefunden: § 106 I S. 4 SGB III.

 

VG

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letzte Antwort am 24.06.2020 16:03:42 von eddy2410
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