Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu KuG. Der Sachverhalt ist im Anhang beschrieben.
Vielen Dank für die Antworten.
Danke für den Link! Es muss dann tatsächlich darauf geachtet werden. dass die Vereinbarung der Kurzarbeit vor der Einführung der Kurzarbeit liegt. In der Praxis läuft das gerade in kleineren Betrieben wohl oft mündlich. Hier muss dann gleich zu Beginn auf eine schriftliche Vereinbarung geachtet werden.
VG AS