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KUG bei konstanter Arbeitszeitreduzierung Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 02.04.2020 11:43:18 von björn
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sfischer
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Liebe Community,

 

in meinem Mandanten wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (und somit auch das Gehalt) für ca. 70 Gehaltsempfänger ab dem 1. April im Rahmen von Kurzarbeit um 20% reduziert. Gibt es eine Möglichkeit, die reduzierte Arbeitszeit bzw. das reduzierte Gehalt irgendwo in den Stammdaten zu hinterlegen, statt jeden Monat aufs Neue die Ausfallstunden für alle 70 Gehaltsempfänger in die Bewegungsdaten eingeben zu müssen?

 

Herzliche Grüße

Samuel Fischer

björn
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Guten Morgen Herr Fischer,

 

nein das ist nicht möglich, da der KUG Antrag nur dann erstellt wird wenn die KUG Lohnarten angesprochen werden.

 

Gruß

Björn

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sfischer
Beginner
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Lieber Björn,

 

danke für Deine Antwort!

Grundsätzlich gilt ja bei Gehaltsempfängern die Formel wöchentliche Arbeitszeit x 4,333333... = monatliche Arbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche käme ich somit auf einen Wert von 173,3333333333... Stunden. Wenn pro Woche 8 Stunden ausfallen, müsste ich demnach in die Bewegungsdaten 34,6666666666... Ausfallstunden eingeben, was aber bei nur zwei zur Verfügung stehenden Nachkommastellen nicht möglich ist, weshalb dann nicht das korrekte Ist-Entgelt dabei herauskommt. Kann ich dieses nur über die Lohnart "Korrektur Ist-Entgelt" erreichen?

 

Liebe Grüße

Samuel

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Samuel,

 

wenn du bei der Arbeitszeit die monatlichen Sollstunden hinterlegst und beim Monatslohn die Umrechnung entsprechend schlüsselst, dann kannst du ganz normal 20 % der Sollstunden in den Bewegungsdaten eintragen.

 

Wie du die Angaben machst ist unter dem Punkt 3.1.3 beim Hinweis in dem folgendem Dokument genau beschrieben: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1008704 

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sfischer
Beginner
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491 Mal angesehen

Hallo Björn,

 

von dieser Möglichkeit habe ich auch schon gelesen, allerdings ändern sich die monatlichen Soll-Stunden ja jeden Monat, weshalb dann auch jeden Monat andere Ausfallstunden in die Bewegungsdaten eingegeben werden müssen. Oder ist es zulässig, für jeden Monat z.B. 174 Stunden als Sollarbeitszeit einzugeben, um das Verfahren zu vereinfachen?

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björn
Experte
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Nachricht 6 von 6
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Nein, das ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Sie müssen hier die Sollstunden für jeden Monat hinterlegen und dann die Ausfallstunden entsprechend buchen.

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letzte Antwort am 02.04.2020 11:43:18 von björn
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