Hallo,
ich habe folgenden Fall und ich hoffe mir kann jemand aus der Community helfen.
Ein Mandant hat Kurzarbeit, die allerdings aktuell deutlich reduzierter ist als zu Beginn. Es müssen 2 AN von mind. 10% Arbeitsausfall betroffen sein.
Die Voraussetzung ist auch (erstmal) erfüllt, aber einer der AN verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Durch den Arbeitsausfall wird jedoch kein KUG gezahlt, da der Verdienst immer noch über der BBG liegt.
Die Arge hat den Erstattungsantrag nun abgelehnt, da der AN, der über der BBG liegt, nicht auf der Abrechnungsliste erscheint, da ihm ja kein KUG zusteht. Zählen diese AN dann nicht zur Erfüllung der Regelungen dazu, sprich, hat die Arge Recht oder lohnt sich ein Widerspruch? Hatte jemand schon einmal diesen Fall?
Danke schon einmal Vorab 🙂
Hallo,
rechtlich können wir dazu keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber die Rücksprache mit der Agentur für Arbeit, um den Sachverhalt zu klären.
Hallo Frau Müller,
schon passiert 🙂
Lt. Auskunft der Arge sollte man in solchen Fällen die Abrechnungsliste händisch um diesen Arbeitnehmer ergänzen. Falls dann Unterlagen benötigt werden, würde sich die Arge entsprechend melden.