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KUG Zuordnung Mitarbeiter zu Ableitungsnummern

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letzte Antwort am 14.08.2020 15:10:59 von Wolfgang_Stein
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Hamberger1
Beginner
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Wir haben für mehrere Abteilungen Kurzarbeit angezeigt und die Stammnummer mit den einzelnen Ableitungsnummern von der Arge erhalten. Nun muss ich in L+G die Mitarbeiter zuordnen. Es stellt sich die Frage ob hier nur die Mitarbeiter der Abteilung die auch KUG fähig, sind zugeordnet werden müssen oder auch die Mitarbeiter die zu den Beschäftigten zählen wie Minijobber usw. oder generell alle Mitarbeiter der Abteilung also auch die die nicht zu den Beschäftigten zählen weil das Arbeitsverhältnis ruht. Bräuchte hier dringend eine Antwort?

  

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Kurzarbeit erfassen Sie die Kug-Stammnummer(n) und Ableitungsnummer(n) von der Bundesagentur für Arbeit. Wählen Sie anschließend die Haupt-Stammnummer des Mandanten aus. Erfassen Sie hier die Stammnummer, welche für die Mehrzahl der Arbeitnehmer gilt.

 

Über den Button "Mitarbeitern zuordnen…" ordnen Sie die weiteren Stammnummern den jeweiligen Mitarbeitern zu. Wenn Sie für den Mitarbeiter die Haupt-Stammnummer des Mandanten verwenden wollen, ist keine Zuordnung erforderlich. Wenn Sie keine Haupt-Stammnummer ausgewählt haben, muss die Zuordnung der Stammnummern für alle Mitarbeiter mit Bezug von Kurzarbeitergeld je Mitarbeiter erfolgen.

 

Die Stammnummer können Sie auch auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit auswählen und bei Bedarf löschen.

 

Für Mitarbeiter, welche kein Kurzarbeitergeld erhalten (z. B. Minijobber, ruhendes Arbeitsverhältnis), benötigen Sie keine Stammnummer. Die Abrechnung läuft jedoch auch mit zugeordneter Stammnummer wie gewohnt durch, wenn Sie keine weiteren Eingaben zum Kurzarbeitergeld (z. B. Ausfallschlüssel KU) tätigen.

 

Auf dem Kug-Leistungsantrag werden nur die Mitarbeiter mit abgerechnetem Kurzarbeitergeld ausgewiesen.

 

Wenn Sie pro Abteilung einen eigenen Kug-Leistungsantrag benötigen, müssen Sie für jede Abteilung eine eigene Stammnummer beantragen sowie erfassen und abrechnen. Die Ableitungsnummer ist für den Antrag nicht relevant.

 

Viele Grüße

 

Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Elfi1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

ich arbeite mit Lodas.

 

Ich erstelle monatlich KUG-Rückrechnungen , bisher für den Gesamt-Betrieb.

Nun darf ich für Juli 2020  KUG-Rückrechnungen  für 5 Betriebsabteilungen stellen.

Die Agentur möchte auch 5 KUG-Anträge mit den entspr. Ableitungsnummern, welche mir auch vorliegen.

Funktioniert die Verschlüsselung zwischen Ableitungsnummer der Agentur mit der Abteilungsnummer der einzelnen Mitarbeiter? Oder läuft die Verschlüsselung über die Stammkostenstelle, welche ich jeweils unter den Personaldaten, Registerblatt Organisationseinheiten eingeben kann?

 

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort .

 

Freundliche Grüße

Elfie

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1110 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn Sie Kug Anträge für mehrere Abteilungen benötigen, muss für jede Abteilung auch eine Kug Stammnummer vorliegen. 
Diese können unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Stammnummern Kug angelegt werden. 
Unter Personaldaten I Kurzarbeit können die Mitarbeiter den erfassten Stammnummern zugeordnet werden. 
Informationen finden Sie im Dokument 1035533 .

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.08.2020 15:10:59 von Wolfgang_Stein
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